Nintendo-Fans sind schockiert
Switch 2-Hiobsbotschaft: Was Nintendo jetzt angekündigt hat, wird niemandem gefallen
15.05.2025, 07:15 Uhr
Der Release der Nintendo Switch 2 steht kurz bevor: In wenigen Wochen erscheint der Nachfolger des beliebten Handheld-/Konsolen-Hybriden. Dementsprechend hat Nintendo offenbar beschlossen, einen gehörigen Gang hochzuschalten. Nicht nur ist dank einer angekündigten Neuerung jetzt GTA V auf der Switch möglich, auch ein Switch-2-Paukenschlag der Extraklasse ließ bei Nintendo-Fans die Kinnlade runterklappen. Doch damit nicht genug: Nintendo hat noch viel mehr Überraschungen zur Switch 2 auf Lager.
Die Switch 2 wird nämlich im Vergleich zum Vorgänger nicht nur deutlich leistungsstärker, mit einem Leistungssprung von 0,39 auf bis zu 3,1 Teraflops: Auch ein besserer Bildschirm wird an Bord sein. Ein ähnlich dickes Upgrade erwartet auch den internen Speicher. Der steigt nämlich von 32 auf 256 Gigabyte (GB). Der Arbeitsspeicher steigt ebenfalls von 4 auf 16 GB. Auch weitere neue Features machen die Switch 2-Konsole schon auf dem Papier zu einem echten Kracher. Also eigentlich ein Grund zur Freude auf die neue Konsole, oder?
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Nintendo mit Switch-2-Hiobsbotschaft bei den Nutzerbedingungen
In den kürzlich aktualisierten Nutzungsbedingungen stellt die Mario-Firma ihre Nutzerinnen und Nutzer vor vollendete Tatsachen. Nintendo hat sich selbst das Recht eingeräumt, die gekaufte Switch 2 „dauerhaft unbrauchbar“ zu machen, wenn bestimmte Regeln von den Nutzerinnen oder Nutzern verletzt werden. Also eine Art "Kill-Switch", mit dem aus der Ferne der Zugriff unmöglich gemacht werden kann.
Die Regeln, die nicht verletzt werden dürfen, werden in dem Passus als „unbefugte Nutzung“ beschrieben. Es ist sehr stark davon auszugehen, dass Nintendo damit Software-Piraterie, Raubkopien und Hacking einen Riegel vorschieben will. Ob den neuen Nutzungsbedingungen in den USA aber auch ein rechtlicher Rahmen zugrunde liegt, ist bislang nicht geklärt. Auch ist nicht sicher, wie genau ein solcher "Kill-Switch" technisch umgesetzt werden sollte. Die rechtliche Grundlage steht also auf wackligen Beinen und müsste erst gerichtlich geprüft werden. Denn: Ein Absatz in den Nutzungsbedingungen bedeutet nicht zwingend, dass das Vorgehen legal wäre.
Was ist mit Deutschland?
In den Nutzungsbedingungen für Deutschland gibt es kein direktes Pendant zu dem mutmaßlichen „Kill-Switch“ aus den USA. Allerdings sind auch in Deutschland die Bedingungen von der Mario-Firma nachgeschärft worden. Hierzulande werden erstmals Konsequenzen angedroht. In den veränderten Nutzungsbedingungen ist jetzt zu lesen: „Eine solche unbefugte Nutzung eines Digitalen Produkts kann dazu führen, dass das Digitale Produkt nicht mehr verwendet werden kann.“
Mit einem „Digitalen Produkt“ ist in diesem Kontext ein Spiel oder eine Software gemeint. Im Gegensatz zu den USA droht Nintendo hierzulande also „nur“ mit dem Deaktivieren der Software, nicht mit dem kompletten Lahmlegen der Konsole. Allerdings könnte bereits diese Androhung den deutschen Nutzerinnen und Nutzern Sorgen bereiten. Denn Nintendo ist für sein besonders rigoroses, gerichtliches Vorgehen und die berüchtigten „Nintendo-Anwälte“ bekannt.