Geld zurück?
Potenziell Millionen Betroffene: Gericht kassiert Netflix-Preiserhöhungen ein - das können Sie tun
30.05.2025, 13:45 Uhr
Zum Ärger seiner Nutzer hat der Streaminganbieter Netflix in den vergangenen Jahren immer weiter an der Preisschraube gedreht. Inzwischen kostet das Premium-Abo, das Nutzer mit 4K und HDR noch bessere Bilder liefern soll, in Deutschland stolze 19,99 Euro. Nun hat das Landgericht Köln mehrere Preiserhöhungen des Konzerns für unwirksam erklärt.
Weil Netflix die Preiserhöhungen über ein Pop-up-Fenster angekündigt hatte und sich so nach Ansicht des Gerichts nicht die klare Zustimmung der Nutzer einholte, gab das Landgericht Köln der klagenden Rechtsanwaltskanzlei recht. Ein einziger Klick reiche demnach nicht aus. Eine AGB-Klausel zur einseitigen Preiserhöhung wurde als rechtswidrig eingestuft, weswegen betroffene Kunden jetzt versuchen können, zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Grundsätzlich betrifft das Urteil nur den verhandelten Einzelfall, Netflix muss dem Kläger die überhöhten Zahlungen seit 2019 zurückerstatten. Für andere Betroffene ist die Entscheidung aber trotzdem etwas Positives, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nutzer müssen die zu viel gezahlten Beiträge nach einer unwirksamen Preiserhöhung zwar selbstständig zurückfordern oder einklagen - können sich dafür aber auf die Entscheidung des Landgerichts Köln berufen. Wichtig ist jedoch, dass die Betroffenen der Erhöhung nicht wirksam zugestimmt haben. Dafür empfiehlt die Verbraucherzentrale folgende Schritte:
- Abo-Historie kontrollieren: Überprüfen Sie, wann Sie das Abo abgeschlossen haben und zu welchem Preis.
- Zahlungen abgleichen: Wie hat sich Ihr monatlicher Beitrag im Laufe der Zeit verändert?
- Rückzahlungsanspruch berechnen: Multiplizieren Sie die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Preis mit der Anzahl der Monate, die seit der Preiserhöhung vergangen sind. So erfahren Sie, welche Mehrkosten Ihnen durch die neuen Preise entstanden sind. Wichtig: Die Regelverjährungsfrist beträgt drei Jahre, ältere Ansprüche wies auch das Landesgericht Köln zurück.
- Rückforderung einreichen: Fordern Sie das zu viel gezahlte Geld zurück.
Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine Garantie für eine Rückzahlung gibt. Möglicherweise ist eine Klärung vor Gericht nötig, die stets ein gewisses Prozessrisiko mit sich bringt.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen