Update für Gesetzestexte: Ehegatten plus „oder Lebenspartner“

29.5.2015, 09:37 Uhr

Die Menge der nötigen Änderungen verdeutlicht den Nachholbedarf, sagt aber noch nichts über die tatsächliche gesellschaftliche Akzeptanz von Homo-Partnerschaften aus. Das auch konfessionell aufgeladene Thema „Adoption“ wurde ausgeklammert.

Mit Versorgungsausgleich und gemeinsamer steuerlicher Veranlagung ist die juristische Seite von Lebenspartnerschaften längst nicht abgehakt.

Weil die traditionelle Ehe und ihre sprachlichen Begriffe nicht mehr exklusiv sind, durfte das Bundeskabinett diese Woche etliche Gesetzestexte nachbessern, die eine Vorstellung geben, in wie vielen Bereichen die gesellschaftliche Veränderung wirkt.

Betroffen waren:

Verwaltungsverfahrensgesetz, Personenstandsgesetz, einige Laufbahn-, Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen, Bundesvertriebenengesetz, Berufliches Rehabilitierungsgesetz, Asylverfahrensgesetz, Bevölkerungsstatistikgesetz, Zivilprozessordnung, Zwangsversteigerungsgesetz, Insolvenzordnung, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Lebenspartnerschaftsgesetz, Schuldrechtsanpassungsgesetz, Strafgesetzbuch, Höfeordnung, Höfeverfahrensordnung, Heimarbeitsgesetz, Sozialgesetzbuch (SGB) I, SGB IV, SGB VI, SGB VII, SGB X sowie die Wahlordnung für die Sozialversicherung.

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