Verstoß gegen Ausgangssperre: Was passiert, wenn kein triftiger Grund genannt wird?

11.1.2021, 09:17 Uhr
Verstoß gegen Ausgangssperre: Was passiert, wenn kein triftiger Grund genannt wird?

© Hans von Draminski

Ein Video von einem Mann, der sich bei einer Polizeikontrolle gegen eine Anzeige wehrt, geht seit Mittwoch durchs Netz. Darin weigert sich ein 34-Jähriger aus Beilngries (Landkreis Eichstätt), der nach 21 Uhr mit seiner Frau im Auto unterwegs war, einen triftigen Grund dafür anzugeben.

Er wünscht den Beamten "viel Spaß" bei dem Versuch, ihm keinen triftigen Grund nachzuweisen. Außerdem beleidigt er Ministerpräsident Markus Söder, nennt ihn während der Kontrolle "dumm" und einen "Penner". Die Ausgangssperre sei ein "Müllgesetz", mit seiner Verweigerungshaltung wolle er "zum Nachdenken anregen".

Die Beamten blieben jedoch souverän und erfassten trotz aller Proteste in Ruhe seine Daten. Die Folge: Eine Anzeige, gegen die er später Einspruch einlegen kann. Bei einem Einspruch würde sich ein Gericht mit dem Fall befassen.

Gesetzliche Grundlage

Ratsam ist es dennoch nicht, die Angabe des triftigen Grunds zu verweigern. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Will der Staat eine Person bestrafen, dann muss er dieser auch ein Fehlverhalten nachweisen. Rechtlich gesehen ist es dem Mann erlaubt, die Aussage über den triftigen Grund zu verweigern. Die Polizei kann ihm in diesem Moment nicht nachweisen, ob er gegen das Infektionsschutzgesetz verstößt.

Trotzdem kann Anzeige erstattet werden und den Beschuldigten erwartet in der Folge ein Bußgeld. Legt er dagegen Einspruch ein und der Fall landet vor Gericht, wäre er wohl gut beraten, zumindest dem Richter einen triftigen Grund - sollte er denn einen haben - zu nennen. Das Gericht kann sich schließlich nur mit den Fakten befassen, die ihm auch bekannt sind.

Das Infektionsschutzgesetz wurde im Bayerischen Landtag am 25. März 2020 nahezu einstimmig verabschiedet. Das Gesetz, das eine rechtliche Grundlage für die Einhaltung der Corona-Maßnahmen bildet, wurde also demokratisch zugelassen.

Da die Polizei nicht wahrnehmen kann, wer wirklich einen triftigen Grund hat, ist es sinnvoll bei beruflichen Gründen eine Bescheinigung über Arbeitszeiten, sofern sie mit der Ausgangssperre kollidieren, vorweisen zu können. So entgeht man dem rechtlichen Prozedere einer Anzeige.

Die Anzeige gegen den 34-Jährigen wird nun vom Landratsamt Eichstätt abgewickelt. Der Staatsschutz der Kripo ermittelt außerdem wegen der öffentlichen Beleidigungen gegen Söder. Auch die Veröffentlichung seines Gesprächs mit den Beamten kann als Verletzung des vertraulichen Wortes gewertet werden.

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