20 statt zehn Kinderkrankentage: Das plant die Koalition

11.1.2021, 14:55 Uhr
Die Betreuungsnotwendigkeit sei "durch ein Elternteil der Krankenkasse auf geeignete Weise, gegebenenfalls durch Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung nachzuweisen", heißt es in dem Entwurf der Koalition.

© Uwe Anspach, NN Die Betreuungsnotwendigkeit sei "durch ein Elternteil der Krankenkasse auf geeignete Weise, gegebenenfalls durch Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung nachzuweisen", heißt es in dem Entwurf der Koalition.

An diesem Mittwoch will das Bundeskabinett die Erhöhung der Kinderkrankentage, die Eltern pro Jahr zur Verfügung stehen, auf den Weg bringen - von bisher 10 auf künftig 20 Tage pro Elternteil beziehungsweise von 20 auf 40 Tage für Alleinerziehende. Eltern sollen ihrem Arbeitsplatz auch dann fernbleiben können, wenn ihre Kinder nicht krank sind, sondern wegen des Lockdown zu Hause bleiben müssen und sich keine Betreuung für sie findet.


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Dafür müssten Erziehungsberechtigte der Krankenkasse eine Bescheinigung vorlegen, dass die Schule oder die Kita geschlossen ist, berichtet das Nachrichtenportal The Pioneer vorab unter Berufung auf eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen. Die Betreuungsnotwendigkeit sei "durch ein Elternteil der Krankenkasse auf geeignete Weise, gegebenenfalls durch Bescheinigung der jeweiligen Einrichtung nachzuweisen", heißt es in dem Papier, wie auch die Zeit berichtet.

Dabei handele es sich jedoch lediglich um einen ersten Entwurf, betont das federführende Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU). "Wir sind da in guter Abstimmung mit den anderen Ressorts und werden zeitnah eine gesetzliche Regelung vorlegen", teilt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage unserer Redaktion mit. Die Erhöhung der Kinderkrankentage war von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen worden.

Die Maßnahme soll voraussichtlich aus Steuermitteln finanziert werden, damit die Krankenkassen nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Bisher ersetzen die gesetzlichen Kassen Eltern, die einen Kinderkrankentag in Anspruch nehmen, bis zu 90 Prozent des Nettoverdienstes.

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