Tipps für den Steuerendspurt

Abgabefrist naht: Diese Fehler bei der Steuererklärung sollten Sie auf keinen Fall machen

Manuel Kugler

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Alice Vicentini

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08.09.2023, 06:00 Uhr
Der Stichtag rückt näher: Kennen Sie die häufigsten Stolpersteine bei der Steuererklärung?

© Benjamin Nolte, dpa Der Stichtag rückt näher: Kennen Sie die häufigsten Stolpersteine bei der Steuererklärung?

Die Frist für die Steuererklärung für 2022 rückt näher: Der 2. Oktober steht kurz bevor. Für jene, die sich für die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters entscheiden, verlängert sich die Abgabefrist bis Ende Juli 2024. Doch bevor Sie in Panik verfallen oder es auf die leichte Schulter nehmen, sollten Sie sich bewusst sein: Diese drei Fehler können teuer werden und sollten daher unbedingt vermieden werden.

1. Sie verzichten gänzlich auf eine Steuererklärung:

Es mag verlockend sein, wenn man keine zusätzlichen Einnahmen hat, auf eine Steuererklärung zu verzichten. Doch besonders für ledige Menschen, die keine Kinder haben und in die Steuerklasse I fallen, kann dies ein teurer Fehler sein. "Für sie ist es der teuerste Fehler, gar keine Steuererklärung abzugeben", sagt Susanne Schmidt-Pfeiffer, Steuerberaterin in Neumarkt und Vorstandsmitglied der Steuerberaterkammer Nürnberg. Wer eine Steuererklärung abgibt, kann "nur gewinnen", so die Stiftung Warentest.

2. Sie machen Ihre Krankheitskosten nicht geltend

Der Zahnarztbesuch, die teure Bein-Op, die Fahrten zu Ärzten - all das kann finanziell belasten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese als "außergewöhnliche Belastung" in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Die Grenze des zumutbaren Eigenanteils variiert je nach Lebenssituation zwischen ein und sieben Prozent der Gesamteinnahmen.

3. Sie geben Ausgaben für Telefon, Internet und Technik nicht an

Einige Arbeitnehmer erhalten kein Diensthandy. Doch für sie besteht die Chance auf eine finanzielle Entlastung: Wussten Sie, dass Sie 20 Prozent Ihrer privaten Internet- und Handyrechnung als Werbungskosten absetzen können? Dies gilt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 240 Euro. Bei Anschaffungen wie Laptops oder Tablets gibt es speziellere Regelungen. "Diese können geltend gemacht werden, wenn ein enger Zusammenhang zum eigenen Beruf nachgewiesen werden kann", betont Schmidt-Pfeiffer. Die Finanzverwaltung erlaubt in der Regel eine 50:50-Aufteilung zwischen beruflicher und privater Nutzung.

Erfahren Sie im Hintergrundartikel bei NN.de, welche vier weiteren Fehler Sie bei der Steuererklärung zudem unbedingt vermeiden sollten.