Krisenstab eingerichtet

Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen - was heißt das für Kunden der N-Ergie?

Manuel Kugler

Redaktion Politik und Wirtschaft

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23.6.2022, 15:05 Uhr
 "Die Gasversorgung in Deutschland und damit auch in Nürnberg und der Region ist derzeit weiterhin stabil", sagt die N-Ergie.

© Marijan Murat/dpa  "Die Gasversorgung in Deutschland und damit auch in Nürnberg und der Region ist derzeit weiterhin stabil", sagt die N-Ergie.

Die neue Alarmstufe führe dazu, dass die Lage noch genauer beobachtet werde als in der bislang geltenden Frühwarnstufe, heißt es in einer Mitteilung der N-Ergie. Neben einem verschärften Monitoring gelte auch eine stetige Abstimmung unter den Netzbetreibern. Die könnten nun "zu steuernden Maßnahmen greifen", um Schwankungen auszugleichen und das Netz zu stabilisieren.

Wichtigste Aussage der N-Ergie: "Die Gasversorgung in Deutschland und damit auch in Nürnberg und der Region ist derzeit weiterhin stabil." Man habe vorsorglich aber in den vergangenen Wochen einen Krisenstab eingerichtet.

Das Ausrufen der Alarmstufe könne zwar grundsätzlich Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher nach sich ziehen – "allerdings nur dann, wenn die Bundesnetzagentur zusätzlich formal eine erhebliche Reduzierung der Gasimporte bekannt gibt". Dies sei bislang nicht erfolgt.

Das kürzlich novellierte Energiesicherheitsgesetz würde Energieversorgern in diesem Fall kurzfristige Preisanpassungen und damit die schnelle Weitergabe gestiegener Beschaffungskosten an Kunden erlauben.

Was passiert bei der dritten und letzten Alarmstufe?

Selbst wenn die finale dritte Stufe, die „Notfallstufe“, ausgerufen werden sollte, seien Haushalte weiterhin besonders geschützt. In der Notfallstufe kann die Bundesnetzagentur die Zuteilung von Gas übernehmen. Sie kann dabei Zwangsmaßnahmen anordnen, insbesondere die Aufforderung zur Leistungsreduzierung.

Diese Zwangsmaßnahmen müssten dann durch die Netzbetreiber, zum Beispiel auch durch die N-Ergie, durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass im Notfall per Gesetz geschützte Kunden wie zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privat-Haushalte weiter mit Gas beliefert werden.

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