Beschäftigte müssen trotzdem pünktlich zur Arbeit

Bahnstreik von Mittwoch bis Freitag: Das müssen Reisende und Pendler jetzt wissen

9.1.2024, 15:00 Uhr
Vom frühen Mittwochmorgen bis Freitagabend fallen sämtliche Züge im Regional- und Fernverkehr bei der Deutschen Bahn aus. Reisende sollten ihre Pläne deswegen verschieben.

© -, dpa Vom frühen Mittwochmorgen bis Freitagabend fallen sämtliche Züge im Regional- und Fernverkehr bei der Deutschen Bahn aus. Reisende sollten ihre Pläne deswegen verschieben.

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Die Deutsche Bahn (DB) rät während des GDL-Streiks vom frühen Mittwochmorgen um 2 Uhr bis Freitagabend 18 Uhr von nicht notwendigen Reisen in ihren Zügen ab.

Es soll zwar einen Notfahrplan im Fernverkehr geben, mit längeren Zügen mit mehr Sitzplätzen. Doch das Zugangebot sei sehr begrenzt. Es kann also sein, dass man keinen Platz bekommt. Im Regionalverkehr sei das Ziel, "ein stark reduziertes Angebot zu fahren", heißt es bei der Deutschen Bahn. In welchem Umfang das möglich sei, unterscheide sich jedoch sehr stark. Der Appell lautet deshalb, die Reise auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben - die Zugbindung der Tickets wird aufgehoben. Die Sonderkulanzregeln erlauben hier auch eine Nutzung der Tickets zu einem früheren Zeitpunkt, also am heutigen Dienstag.

Alternativen könnten Züge von Unternehmen sein, die nicht bestreikt werden. Konkret hat sich der Streikaufruf der GDL an alle Mitglieder der Lokführer-Gewerkschaft gerichtet, die bei der DB, bei Transdev und der City-Bahn Chemnitz arbeiten.

Wer die Schiene jedoch meiden und lieber auf die Straße ausweichen möchte, kann sich einen Platz in einem Fernbus buchen. Und wer selbst fahren will, für den könnte ein Mietwagen eine Alternative sein. Das Buchungsportal "Billiger-mietwagen.de" berichtete Montagvormittag schon von einer erhöhten Nachfrage.

In der Regel man selbst. Unter bestimmten Voraussetzungen muss ein Bahnunternehmen zwar eine Busfahrkarte oder Bahnfahrkarte erstatten. Doch so ein Anspruch besteht laut EU-Regeln nur dann, wenn das Unternehmen nicht innerhalb von 100 Minuten nach der planmäßigen Abfahrtszeit eine Weiterfahralternative anbieten. Oder wenn die Kundin oder der Kunde sich vorher das Okay des Unternehmens geholt hat (Artikel 18 der EU-Verordnung).

Grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattungen gibt es für alternativ gebuchte Flugtickets oder Mietwagen, erklärt der Jurist André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).

Ausnahme: Das Bahnunternehmen bietet Flug oder Mietwagen von sich aus als alternative Beförderung an. "In der Praxis aber dürfte ein solcher Beförderungsdienst in der Regel eher ein Reisebus sein, den die Bahn organisiert oder eine Fahrt mit dem Taxi", so der Fachmann.

Folgendes Vorgehen ist oft die bessere Variante: Sich den Preis für das nicht genutzte Zugticket zurückzahlen lassen und die Alternative - sei es etwa ein Mietwagen oder ein Fernbusticket - auf eigene Faust buchen.

Wer ein flexibel stornierbares Ticket bei der Bahn gebucht hat, für den ist das kein Problem: Man kann dieses ohne Weiteres zurückgeben und den Fahrpreis erstattet bekommen. Wer ein Supersparpreis-Ticket gebucht hat, kann sein Geld EU-Regeln zufolge zurückverlangen, wenn der Zug nicht fährt oder mindestens 60 Minuten verspätet ankommt.

Schulze-Wethmars Rat lautet: Verbraucher sollten schauen, ob der Notfahrplan eine alternative Verbindung vorsieht, mit der das Ziel mit einer Verspätung von weniger als 60 Minuten erreicht werden kann. Der Notfahrplan für den Fernverkehr während des Streiks soll laut DB in den digitalen Auskunftssystemen, also in der App DB Navigator und auf "Bahn.de", abrufbar sein. Außerdem wollte der bundeseigene Konzern ab Montagmittag eine kostenlose Sonderhotline unter 08000/99 66 33 einrichten.

In der Regel ja. Das sogenannte Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer, erklärt der Berliner Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck. "Wenn ich nicht zur Arbeit komme, gilt der Grundsatz: ohne Arbeit kein Geld."

Auch eine Abmahnung ist möglich, wenn man gar nicht oder zu spät zur Arbeit kommt - zumindest wenn der Streik rechtzeitig angekündigt wurde. Denn in dem Fall könne man in der Regel erwarten, dass Arbeitnehmer sich darüber informieren und andere Verkehrsmittel wählen, so Bredereck. Und zwar auch dann, wenn ihnen dadurch höhere Kosten entstehen, etwa weil sie das Auto nehmen müssen. Homeoffice ist auch nur dann möglich, wenn es vorab mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde, sagt Bredereck.

Er rät Beschäftigten, die von Zugausfällen betroffen sind, rechtzeitig Absprachen mit dem Arbeitgeber zu treffen - und konkret nachzufragen, wie man in dem Fall vorgehen soll.

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