Rückerstattungen

BGH-Urteil zu Kontogebühren: So können Bankkunden ihr Geld zurückholen

10.6.2021, 11:29 Uhr

Kunden müssen in Zukunft zustimmen, wenn die Bank die Kontoführungsgebühren erhöht.  © Jens Kalaene, NNZ

"Schweigen ist keine Zustimmung." Mit dieser Kernaussage erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) Ende April, dass Banken nicht einfach ihre Gebühren ändern können, wenn der Kunde den entsprechend angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht widerspricht. Doch auch nach dem Urteil reagierten die Geldhäuser zurückhaltend, verwiesen darauf, dass man erst die Urteilsbegründung abwarten wolle.


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Die liegt nun vor - und sie im Wesentlichen das, was Verbraucherschützer bereits zuvor geschlussfolgert hatten: dass Kunden von Sparkassen und Banken einen Anspruch auf Rückerstattung haben, wenn ihre Bank die Gebühren nach dem Prinzip der schweigenden Zustimmung erhöht hat. Im konkreten Fall hatte sich die Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zwar gegen die Postbank gerichtet, doch auch andere Kreditinstitute nutzen dieselben oder ähnliche Passagen in ihren AGB.

Bankkunden müssen selbst aktiv werden

Soweit, so klar: Dennoch können Bankkunden - auch hier in der Region - nun offenbar keine pauschalen Rückzahlungen erwarten. So beruft sich die Sparkasse Nürnberg auf Nachfrage nach dem weiteren Vorgehen auf die Aussage der Deutschen Kreditwirtschaft. In der heißt es: "Ob, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum Verbraucher aufgrund des Urteils von ihrem Kreditinstitut Entgelte zurückfordern können, lässt sich nicht pauschal beantworten."

Dies sei eine Frage des individuellen Vertragsverhältnisses zwischen Kunde und Bank. Weiter zitiert Sparkassen-Sprecherin Beate Treffkorn die Argumentation des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes: "Der BGH hat nicht über Entgelte oder deren Angemessenheit, sondern über eine Zustimmungserfordernis entschieden. Die Leistungen der Sparkassen waren zu jedem Zeitpunkt die Gegenleistung wert."

Ähnlich äußert sich die Sparda-Bank Nürnberg: Selbstverständlich respektiere die Bank das Urteil, schreibt Sprecher Frank Büttner, die Prüfung der erforderlichen Maßnahmen brauche aber noch Zeit. "Unberührt davon bleibt unsere Haltung, dass aufgrund der EZB-Zinspolitik Gebühren ein Teil unseres Geschäftsmodells sein müssen, um die Zukunftsfähigkeit unserer Bank zu sichern." Commerzbank und Volksbank Nürnberg betonen ebenfalls, Erstattungsforderungen von Kunden zu prüfen, das Ganze brauche aber noch Zeit.

Dass die Banken zögerlich reagieren, ist kaum verwunderlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vermutet, dass auf die Finanzbranche durch die Rückerstattungen im schlimmsten Fall Kosten von bis zu drei Milliarden Euro zukommen könnten.

Verbraucherzentrale bietet Vordruck an

Den Kunden rät die Verbraucherzentrale, trotzdem ihre Ansprüche zu prüfen - und das zeitnah, denn für eventuelle Rückforderungen gibt es eine Verjährungsfrist. Laut den Verbraucherschützern liegt die bei zehn Jahren, abschließend bestätigt ist das aber nicht. Fest steht jedoch: Mindestens bis Ende 2021 können Bankkunden zu viel gezahlte Gebühren bis einschließlich 2018 zurückfordern. Natürlich nur dann, wenn ihre Bank die Kontogebühren in der Zeit erhöht hat, ohne dafür eine aktive Zustimmung des Kunden einzuholen. Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Webseite einen Vordruck für die Rückforderung an.

Dass die Banken Kontoführungsgebühren nun insgesamt zurücknehmen, ist allerdings nicht zu erwarten. So schreibt beispielsweise die Commerzbank auf Anfrage, dass die vorgesehenen Preismodelle umgesetzt würden. Man arbeite dafür an einem Prozess, der den Vorgaben des BGH-Urteils entspreche. "Dazu holen wir unter anderem aktuell das Einverständnis unserer Kunden zu den entsprechenden Änderungen ein."

Eine echte Wahl haben Kunden hier ohnehin nicht: Akzeptieren sie die Änderungen - also die Kontoführungsgebühren oder -erhöhungen - nicht, können sie entweder kündigen oder widersprechen. Im letzteren Fall wird die Bank wohl selbst zur Kündigung greifen. So oder so müssen Kunden also einen neuen Vertrag abschließen.