Bußgelder, Maut, Mindestabstände - Diese Regeln gelten seit Januar

11.1.2020, 15:06 Uhr
Im Jahr 2020 sollen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf dem Schutzstreifen erhöht werden. Das sieht eine von Verkehrsminister Andreas Scheuer eingebrachte Novelle vor, die im Frühjahr aber noch den Bundesrat passieren muss, bevor sie in Kraft tritt.  
 
 Der Entwurf des neuen Bußgeldkatalogs sieht zum Beispiel vor, dass das Parken auf Geh- oder Radwegen künftig 55 statt bisher 20 Euro kosten soll. Parken in Feuerwehrzonen, auf Behindertenparkplätzen und Stellplätzen für E-Autos kostet wie das Behindern von Rettungswagen dann 70 statt 55 Euro.
 
 Wer kurz in zweiter Reihe hält, kann mit 55 statt 15 Euro belangt werden. Sollten die Ordnungshüter auch eine "Gefährdung" oder "Behinderung" sehen, kann das Bußgeld bis zu 100 Euro betragen und einen Punkt einbringen. 
 
 Auch wer keine Rettungsgasse bildet, soll nach Willen Scheuers 320 Euro bezahlen, ein Monat nicht fahren dürfen und zwei Punkte kassieren.
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Höhere Bußgelder

Im Jahr 2020 sollen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie für das Halten auf dem Schutzstreifen erhöht werden. Das sieht eine von Verkehrsminister Andreas Scheuer eingebrachte Novelle vor, die im Frühjahr aber noch den Bundesrat passieren muss, bevor sie in Kraft tritt. Der Entwurf des neuen Bußgeldkatalogs sieht zum Beispiel vor, dass das Parken auf Geh- oder Radwegen künftig 55 statt bisher 20 Euro kosten soll. Parken in Feuerwehrzonen, auf Behindertenparkplätzen und Stellplätzen für E-Autos kostet wie das Behindern von Rettungswagen dann 70 statt 55 Euro. Wer kurz in zweiter Reihe hält, kann mit 55 statt 15 Euro belangt werden. Sollten die Ordnungshüter auch eine "Gefährdung" oder "Behinderung" sehen, kann das Bußgeld bis zu 100 Euro betragen und einen Punkt einbringen. Auch wer keine Rettungsgasse bildet, soll nach Willen Scheuers 320 Euro bezahlen, ein Monat nicht fahren dürfen und zwei Punkte kassieren. © Uwe Rattay/dpa

Macht jemand "eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt", drohen künftig bis zu zwei Jahre Gefängnis. Das teilt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit. Bereits am 13. November 2019 hat das Bundeskabinett eine "Anpassung des Strafrechts mit schärferem Vorgehen gegen Gaffer und Schaulustige beschlossen. Das Verbot der Weitergabe von Fotos und Videos über soziale Netzwerke soll den Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen ausweiten", so der AvD. Nach Zustimmung des Bundestages soll das Gesetz noch im Jahresverlauf 2020 in Kraft treten.
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Haftstrafen für Gaffer

Macht jemand "eine Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt", drohen künftig bis zu zwei Jahre Gefängnis. Das teilt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit. Bereits am 13. November 2019 hat das Bundeskabinett eine "Anpassung des Strafrechts mit schärferem Vorgehen gegen Gaffer und Schaulustige beschlossen. Das Verbot der Weitergabe von Fotos und Videos über soziale Netzwerke soll den Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen ausweiten", so der AvD. Nach Zustimmung des Bundestages soll das Gesetz noch im Jahresverlauf 2020 in Kraft treten. © Christoph Reichwein/dpa

Ab Beginn des neuen Jahres gelten für neue Pkw-Typen strengere Abgasgrenzwerte im Verkehr. Alle erstmals auf den Markt gebrachten Modelle dürfen dann im RDE-Straßentest laut Verband der Automobilindustrie (VDA) nur noch das 1,5-fache des Laborgrenzwertes für Stickoxide ausstoßen. Maximal sind dann 120 Milligramm pro Kilometer erlaubt, bislang waren es 160 Milligramm. 
 
 Auch Motorradfahrer müssen für die Saison 2020 mit Änderungen rechnen. Ab dem 1. Januar gilt für alle neuen Typen die Abgasnorm Euro 5, ab 2021 ist sie für alle neu zugelassenen Maschinen Pflicht. Zu den wichtigsten Verschärfungen zählen laut der Sachverständigenorganisation KÜS neue Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Stickoxide. Eine zweite Stufe der Euro-5-Norm soll 2024 in Kraft treten. Ausgenommen von den Änderungen sind bereits zugelassene Motorräder.
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Verbrauch und Emission

Ab Beginn des neuen Jahres gelten für neue Pkw-Typen strengere Abgasgrenzwerte im Verkehr. Alle erstmals auf den Markt gebrachten Modelle dürfen dann im RDE-Straßentest laut Verband der Automobilindustrie (VDA) nur noch das 1,5-fache des Laborgrenzwertes für Stickoxide ausstoßen. Maximal sind dann 120 Milligramm pro Kilometer erlaubt, bislang waren es 160 Milligramm. Auch Motorradfahrer müssen für die Saison 2020 mit Änderungen rechnen. Ab dem 1. Januar gilt für alle neuen Typen die Abgasnorm Euro 5, ab 2021 ist sie für alle neu zugelassenen Maschinen Pflicht. Zu den wichtigsten Verschärfungen zählen laut der Sachverständigenorganisation KÜS neue Grenzwerte für Kohlenmonoxid und Stickoxide. Eine zweite Stufe der Euro-5-Norm soll 2024 in Kraft treten. Ausgenommen von den Änderungen sind bereits zugelassene Motorräder. © Uwe Anspach/dpa

Seit Juli 2016 subventionieren Bund und Hersteller die meisten Elektroautos sowie Pkw mit Brennstoffzelle mit insgesamt 4000 Euro, Plug-in-Hybride werden laut ADAC mit 3000 Euro gefördert. Die Prämie, die es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gibt, soll bis 2025 verlängert werden – so wurde es beim Autogipfel im November 2019 beschlossen.
 Auch mehr Geld soll es geben: Für rein elektrische Autos unterhalb eines Listenpreises von 40.000 Euro klettert der Zuschuss laut einer Aufstellung des ADAC von derzeit 4000 auf 6000 Euro. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro steigt die Prämie auf 5000 Euro. Für Plug-in-Hybride soll der Zuschuss ebenfalls steigen. Allerdings steht noch kein Termin für die Einführung der neuen Regelung fest.
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Bonus für E-Autos wird verlängert

Seit Juli 2016 subventionieren Bund und Hersteller die meisten Elektroautos sowie Pkw mit Brennstoffzelle mit insgesamt 4000 Euro, Plug-in-Hybride werden laut ADAC mit 3000 Euro gefördert. Die Prämie, die es sowohl beim Kauf als auch beim Leasing gibt, soll bis 2025 verlängert werden – so wurde es beim Autogipfel im November 2019 beschlossen. Auch mehr Geld soll es geben: Für rein elektrische Autos unterhalb eines Listenpreises von 40.000 Euro klettert der Zuschuss laut einer Aufstellung des ADAC von derzeit 4000 auf 6000 Euro. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro steigt die Prämie auf 5000 Euro. Für Plug-in-Hybride soll der Zuschuss ebenfalls steigen. Allerdings steht noch kein Termin für die Einführung der neuen Regelung fest. © Stefan Sauer/dpa

Neu zugelassene Lkw mit Anhänger müssen ab 1. Juli mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein. Das System zur Überwachung des toten Winkels soll Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindern helfen. Zusätzlich sind blinkende Seitenspiegel vorgeschrieben. Die Pflicht gilt ab Juli 2022 auch für Bestandsfahrzeuge.
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Abbiegeassistenten

Neu zugelassene Lkw mit Anhänger müssen ab 1. Juli mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein. Das System zur Überwachung des toten Winkels soll Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindern helfen. Zusätzlich sind blinkende Seitenspiegel vorgeschrieben. Die Pflicht gilt ab Juli 2022 auch für Bestandsfahrzeuge. © Stefan Hippel

Für Radfahrer ist vorgesehen, durch einen Mindestabstand beim Überholen die Sicherheit zu erhöhen. Künftig müssen Autos beim Überholen einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts einhalten. Bisher schrieb die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor.
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Mehr Abstand zu Radlern

Für Radfahrer ist vorgesehen, durch einen Mindestabstand beim Überholen die Sicherheit zu erhöhen. Künftig müssen Autos beim Überholen einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts einhalten. Bisher schrieb die StVO lediglich einen "ausreichenden Seitenabstand" vor. © Monika Skolimowska

Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Auto mit Automatik-Getriebe absolvieren, dürfen anschließend nur Automatik-Modelle bewegen. Nun ist geplant, diese Regelung im Sommer 2020 aufzuheben. Um die Beschränkung auf Automatik-Wagen nicht im Führerschein eingetragen zu bekommen, müssen Prüflinge zusätzlich zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten mit Handschaltung absolvieren. Im Anschluss soll es eine kurze Prüfung geben.
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Automatik-Führerschein

Fahrschüler, die ihre Prüfung auf einem Auto mit Automatik-Getriebe absolvieren, dürfen anschließend nur Automatik-Modelle bewegen. Nun ist geplant, diese Regelung im Sommer 2020 aufzuheben. Um die Beschränkung auf Automatik-Wagen nicht im Führerschein eingetragen zu bekommen, müssen Prüflinge zusätzlich zehn Fahrstunden zu je 45 Minuten mit Handschaltung absolvieren. Im Anschluss soll es eine kurze Prüfung geben.

Bis sie ein Motorrad besteigen können, müssen Jugendliche zwar weiter bis zur Volljährigkeit warten. Aber zur Freude so mancher hat der Bundestag bereits Ende Oktober beschlossen, das Mindestalter für Mopedfahrer zu senken. Künftig sollen Jugendliche bereits ab 15 Jahren den Rollerführerschein machen dürfen. Allerdings ist es jedem Bundesland überlassen, diese Neuregelung umzusetzen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat sich zurückhaltend zu einem möglichen Moped-Führerschein ab 15 Jahren geäußert. "Wir wollen jetzt erstmal das Gesetzgebungsverfahren des Bundes abwarten und uns das Ergebnis dann in aller Ruhe anschauen. Für mich ist jedenfalls klar, dass die Verkehrssicherheit in Bayern höchste Priorität hat", teilte er mit.
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Mopedführerschein

Bis sie ein Motorrad besteigen können, müssen Jugendliche zwar weiter bis zur Volljährigkeit warten. Aber zur Freude so mancher hat der Bundestag bereits Ende Oktober beschlossen, das Mindestalter für Mopedfahrer zu senken. Künftig sollen Jugendliche bereits ab 15 Jahren den Rollerführerschein machen dürfen. Allerdings ist es jedem Bundesland überlassen, diese Neuregelung umzusetzen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hat sich zurückhaltend zu einem möglichen Moped-Führerschein ab 15 Jahren geäußert. "Wir wollen jetzt erstmal das Gesetzgebungsverfahren des Bundes abwarten und uns das Ergebnis dann in aller Ruhe anschauen. Für mich ist jedenfalls klar, dass die Verkehrssicherheit in Bayern höchste Priorität hat", teilte er mit. © Bernd von Jutrczenka/dpa

Neben neuen Regionalklassen gibt es mit Beginn des neuen Jahres neue Typklassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Gundsätzlich gilt: Je höher Ihr Fahrzeug in Regional- und Typklasse rangiert, desto teurer ist auch die Kfz-Versicherung. Für drei Viertel der Autobesitzer bleibt der Beitrag zur Kfz-Versicherung nach Angaben der Verbraucherzentrale unverändert, für manche wird er sogar günstiger. Besitzer von einigen SUV und Oberklasse-Modellen dagegen müssen mehr bezahlen. In dieser Liste des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Sie die neue Typklasse Ihres Fahrzeugs herausfinden.
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Neue Typklassen der Versicherung

Neben neuen Regionalklassen gibt es mit Beginn des neuen Jahres neue Typklassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Gundsätzlich gilt: Je höher Ihr Fahrzeug in Regional- und Typklasse rangiert, desto teurer ist auch die Kfz-Versicherung. Für drei Viertel der Autobesitzer bleibt der Beitrag zur Kfz-Versicherung nach Angaben der Verbraucherzentrale unverändert, für manche wird er sogar günstiger. Besitzer von einigen SUV und Oberklasse-Modellen dagegen müssen mehr bezahlen. In dieser Liste des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft können Sie die neue Typklasse Ihres Fahrzeugs herausfinden. © Andrea Warnecke/dpa

Autofahrer müssen für die Nutzung österreichischer Autobahnen künftig tiefer in die Tasche greifen. Die Pkw-Jahresvignette verteuert sich ab dem 1. Januar 2020 auf 91,10 Euro, die Zwei-Monats-Vignette kostet künftig 27,40, das Zehn-Tages-Pickerl 9,40. Motorradfahrer bezahlen 36,20 Euro, 13,70 und 5,40. 
 Die Jahresvignette für die Schweiz erhöht sich um 1,50 Euro auf 38 Euro.
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Mehr Maut in Österreich und der Schweiz

Autofahrer müssen für die Nutzung österreichischer Autobahnen künftig tiefer in die Tasche greifen. Die Pkw-Jahresvignette verteuert sich ab dem 1. Januar 2020 auf 91,10 Euro, die Zwei-Monats-Vignette kostet künftig 27,40, das Zehn-Tages-Pickerl 9,40. Motorradfahrer bezahlen 36,20 Euro, 13,70 und 5,40. Die Jahresvignette für die Schweiz erhöht sich um 1,50 Euro auf 38 Euro. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa