Neue Verordnung

Corona-Regeln: Gilt 3G in Bayern noch am Arbeitsplatz?

Simone Madre

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21.3.2022, 11:40 Uhr
In Bayern gelten andere Regeln am Arbeitsplatz als bundesweit.

© Uwe Anspach/dpa In Bayern gelten andere Regeln am Arbeitsplatz als bundesweit.

Vielfach las man in den vergangenen Tagen, dass in Bayern die 3G-Pflicht im Büro wegfällt. Das stimmt allerdings nicht ganz: Laut einer bundesweiten Verordnung kann seit dem 20. März der Arbeitgeber über Schutzmaßnahmen entscheiden - und damit auch darüber, ob weiterhin 3G gilt. In Bayern gibt es aber zwei Fälle, in denen 3G weiter vorgeschrieben bleibt. Das regelt die aktuelle Version der 15. Bayerischen Infektionsschutzverordnung, die seit dem 19. März gilt.

Bayern: In diesen Fällen ist 3G am Arbeitsplatz verpflichtend

Die neue Verordnung fordert 3G am Arbeitsplatz für alle Anbieter, Veranstalter, Betreiber, Beschäftigte und ehrenamtlich Tätige, die in einem 3G-, 2G- oder 2G-plus-Bereich arbeiten und Kundenkontakt haben. Die Vorgaben finden sich Paragraph 3 Absatz 4, Paragraph 4 Absatz 4 und Paragraph 5 Absatz 2 Satz 2. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss täglich einen negativen Test vorzeigen. Diese Tests müssen zwei Wochen lang aufbewahrt werden.

Wer in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim, einer Justizvollzugsanstalt, einem Heim der Jugendhilfe, bei einem ambulanten Pflegedienst oder einer vergleichbaren Einrichtung arbeitet, braucht laut Verordnung ebenfalls einen 3G-Nachweis. Die Besonderheit hier: Auch wer geimpft oder genesen ist, muss sich mindestens zweimal in der Woche testen lassen. Ein Selbsttest vor Ort reicht.

Diese Vorgaben gelten bundesweit

Bundesweit gilt seit dem 20. März eine neue Verordnung, die zunächst bis einschließlich 25. Mai dieses Jahres in Kraft bleiben soll. Mit ihr haben Betriebe einen großen Handlungsspielraum, um in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen zu können.

In der neuen Verordnung ist das Homeoffice-Angebot nur noch als Möglichkeit vorgesehen: "Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, sondern der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, seinen Beschäftigten Homeoffice anzubieten", heißt es dort. Homeoffice ist demnach kein Muss mehr und kann vom Arbeitgeber wieder zurückgenommen werden.

Nach der neuen Verordnung sollen Arbeitgeber bei ihrer Abwägung zu den Schutzmaßnahmen das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Prüfen sollen sie dann beispielsweise, ob weiterhin eine Maskenpflicht gelten soll. Dann müssen sie den Beschäftigten Masken bereitstellen. Zudem müssen Arbeitgeber allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich Homeoffice machen, zweimal wöchentlich einen Coronatest anbieten. Auch über Schutzmaßnahmen wie Abstands- und Hygieneregeln sollen Betriebe nun selbst entscheiden.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) warb angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen dafür, dass Betriebe und ihre Beschäftigten weiterhin sogenannte Basisschutzmaßnahmen ergreifen, um Ansteckungen bei der Arbeit zu verhindern. "Abstand halten, Maske tragen und regelmäßig lüften haben sich bewährt. (...) Wir alle müssen besonnen und verantwortlich handeln", erklärte der Minister am Mittwoch.

In der bundesweiten Verordnung entfällt die 3G-Verpflichtung am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass Arbeitgeber von den Beschäftigten keine Nachweise mehr verlangen müssen - wie beschrieben, gibt es in Bayern allerdings weiter Bereiche mit 3G-Pflicht.

Eine Verpflichtung besteht für Arbeitgeber zudem, wenn es um die Impfungen gegen Covid-19 geht. Sie müssen ihren Beschäftigten demnach weiterhin ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Im Artikel wurde die 3G-Pflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt in Bereichen mit 3G-Pflicht ergänzt.

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