Neue Regelungen

Die XXL-Übersicht! Von Cannabis bis Bürgergeld - das ändert sich 2024

Verena Gerbeth

Online-Redakteurin

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31.12.2023, 06:00 Uhr
Höherer Mindestlohn : Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde.
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Höherer Mindestlohn: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12 auf 12,41 Euro in der Stunde. © Jan Woitas/dpa

Minijob-Grenze : Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 auf 538 Euro im Monat.
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Minijob-Grenze: Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar 2024 von 520 auf 538 Euro im Monat. © Marijan Murat, dpa-tmn

Bürgergeld steigt : Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
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Bürgergeld steigt: Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen. Für Alleinstehende bedeutet das ein Plus von 61 auf 563 Euro im Monat. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, bekommen 506 Euro. Für Kinder liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. © IMAGO/Sascha Steinach, IMAGO/Steinach

Kürzungen beim Elterngeld : Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200 000 haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150 000 Euro liegt. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundesaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird
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Kürzungen beim Elterngeld: Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll ab April nur noch an Paare gehen die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 200 000 haben. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150 000 Euro liegt. Die Pläne sind wegen der Verzögerungen beim Bundesaushalt aber noch nicht endgültig beschlossen. Sie sollen nur für Eltern gelten, deren Kind am oder nach dem 31. März 2024 geboren wird © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Einkommenssteuer : Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben.
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Einkommenssteuer: Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich sollte die Grenze bei 11.604 Euro liegen, zuletzt hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) von 11.784 Euro gesprochen. Der Kinderfreibetrag soll auf 6612 Euro angehoben werden. Wegen der Haushaltskrise könnten sich bei Entlastungen jedoch noch Änderungen ergeben. © imago stock people

Mehr Geld für Pflegekräfte : Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro. Pflegegeld steigt : Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Pflegekasse erhöht Zuschläge : Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent.
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Mehr Geld für Pflegekräfte: Beschäftigte in der Altenpflege bekommen ab dem 1. Mai mehr Geld. Der Mindestlohn pro Stunde steigt für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für Qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro. Pflegegeld steigt: Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht - je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro monatlich mehr. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person. Pflegekasse erhöht Zuschläge: Auch für Pflegebedürftige in Heimen gibt es Entlastungen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim liegt die Erhöhung zwischen fünf und zehn Prozent. © Britta Pedersen/dpa

Azubilohn : Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
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Azubilohn: Die Mindestvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr steigt um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich. © IMAGO / Funke Foto Services

Heizung bei Neubau : Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.
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Heizung bei Neubau: Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein. © Marcus Brandt, dpa

Deutschlandticket : Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
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Deutschlandticket: Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen. © IMAGO/Michael Gstettenbauer, IMAGO/Michael Gstettenbauer

Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener : Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen.
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Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener: Gutverdiener sollen höhere Sozialabgaben zahlen. In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7550 Euro pro Monat und von im Osten 7450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5175 Euro pro Monat steigen. © Hannes P. Albert/dpa

Cannabis soll legal werden : Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
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Cannabis soll legal werden: Zum 1. April soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Privat dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus. © Hendrik Schmidt/dpa

E-Auto-Förderung : Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 strenger: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45 000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich. Unklar (Stand: Ende November) ist allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht.
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E-Auto-Förderung: Die Richtlinien für die E-Auto-Förderung werden 2024 strenger: Gefördert werden Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis des Basismodells bis zu 45 000 Euro. Maximal ist eine Förderung des Bundes von 3000 Euro möglich. Unklar (Stand: Ende November) ist allerdings, wie es nach dem Karlsruher Haushaltsurteil mit dem Programm weitergeht. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Blackbox fürs Auto : Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können.
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Blackbox fürs Auto: Ab dem 7. Juli müssen in Deutschland neuzugelassene Pkw mit einen sogenannten Event Data Recorder ausgestattet sein. Wie die Blackbox bei Flugzeugen sollen Daten gespeichert werden, die im Falle eines Unfalls zur Aufklärung ausgelesen werden können. © Daniel Karmann/dpa

Brustkrebs-Früherkennung : Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können.
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Brustkrebs-Früherkennung: Die Altersobergrenze der kostenlosen Brustkrebsvorsorge für gesetzlich Versicherte wird von 69 auf 75 Jahre angehoben. Umgesetzt werden soll die Neuregelung zum 1. Juli 2024. Ab dann sollen sich die neu anspruchsberechtigten Frauen für einen Untersuchungstermin anmelden können. © Hannibal Hanschke/dpa

Herkunft des Fleischs : Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch.
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Herkunft des Fleischs: Wer unverpacktes Fleisch etwa an der Theke oder auf dem Markt kauft, bekommt mehr Klarheit über die Herkunft. Die verpflichtende Kennzeichnung wird ab dem 11. Februar auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt. Zuvor galt sie nur für verpacktes Fleisch und unverpacktes Rindfleisch. © Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

E-Rezept : Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
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E-Rezept: Vertragsärzte sind ab Januar verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. © Christoph Dernbach/dpa, NN

Einheitliche Ladekabel : Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024.
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Einheitliche Ladekabel: Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab 28. Dezember 2024. © Jens Büttner/dpa

Inflationsausgleichsprämie : Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig.
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Inflationsausgleichsprämie: Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis zum Ende des neuen Jahres die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie von maximal 3000 Euro zahlen. Auf sie sind keine Steuern und Abgaben fällig. © IMAGO/via www.imago-images.de, IMAGO/YAY Images

Ende für den Kinderreisepass: Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro.
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Ende für den Kinderreisepass: Kinderreisepässe können von Januar 2024 an nicht mehr beantragt werden. Das Dokument, das es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gibt, soll durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden. Für Eltern bedeutet das höhere Kosten, denn der elektronische Reisepass ist mit einem Preis von 37,50 Euro teurer als der bisherige Kinderpass für 13 Euro. © Nikito/imago images