Zusatzschutz nötig

Fahrraddiebstahl: Eine Expertin aus Nürnberg gibt Tipps, wann die Hausratversicherung zahlt

19.6.2023, 12:53 Uhr

Wenn das abgesperrte Fahrrad auf der Straße gestohlen wird, zahlt die Hausratversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen. © Klaus-Dieter Schreiter, NN

Die Zahl der gestohlenen Fahrräder hat 2022 um knapp 14 Prozent auf rund 266.000 zugenommen: So steht es in der polizeilichen Kriminalstatistik. Demnach sind vor allem teure Räder wie Rennräder, E-Bikes und Mountainbikes begehrte Objekte. Doch wer zahlt, wenn das Fahrrad nicht mehr auftaucht?

"In der Hausratversicherung sind Fahrräder normalerweise nur versichert, wenn sie aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen werden", erklärt Margareta Bösl, Schadenexpertin bei der Universa Versicherung mit Sitz in Nürnberg. Auf Wunsch könne jedoch ein ergänzender Zusatzschutz für Fahrraddiebstahl vereinbart werden. Dann seien Fahrräder auch außerhalb, etwa auf Gehwegen, versichert, wenn sie abgeschlossen waren.

Auf verbraucherfreundliche Angebote achten

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Allerdings sind die Unterschiede bei den angebotenen Klauseln groß, wie die Expertin weiter erklärt: "Verbraucherfreundliche Angebote leisten bei Fahrraddiebstahl ohne zeitliche Beschränkungen rund um die Uhr und machen auch beim Schloss sowie der Absperrung keine Vorgaben." Laut Bösl reicht es aus, wenn das Fahrrad abgeschlossen war und der Fahrraddiebstahl polizeilich angezeigt wurde. Die Hausratversicherung zahlt dann den Wiederbeschaffungswert für ein gleichwertiges Rad bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Bei neueren Tarifen sei auch ein Vollkaskoschutz möglich, so die Fachfrau. Neben Unfallschäden seien dann auch Vandalismus, Sturm und Hagel sowie Bedienungsfehler mitversichert - ebenso Schäden an Akku und Motor bei E-Bikes.