Das müssen Eigentümer und Mieter jetzt wissen

Hochwasser in Franken: Wer kommt für den Schaden auf?

12.7.2021, 10:47 Uhr
Wenn Keller aufgrund von Starkregen volllaufen, greift eine Elementarschadenversicherung. 

© Sebastian Schmitt/dpa Wenn Keller aufgrund von Starkregen volllaufen, greift eine Elementarschadenversicherung. 

Die schlechte Nachricht zuerst: Wenn nach einem Gewitter der Keller vollläuft, wird der Schaden in der Regel nicht über die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung reguliert. Denn man benötigt zusätzlich eine sogenannte Elementarschadenversicherung. Diese Police greift bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung. Die Elementarschadenversicherung müssen Hausbesitzer als sogenannten erweiterten Naturgefahrenschutz zur Wohngebäudeversicherung abschließen. Abgesichert sind dann Schäden, die über Sturm oder Hagel hinausgehen wie Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch oder Schneemassen.

Auch wenn die Kanalisation nach starkem Regen die Wassermassen nicht mehr aufnehmen kann, sich also ein Rückstau bildet und Wasser aus Toiletten oder Waschbecken quillt, greift diese Versicherung – wenn der sogenannte Rückstau-Schaden eingeschlossen ist.

Allerdings: Nicht jeder Hausbesitzer, der eine Elementarschadenversicherung abschließen möchte, bekommt diese ohne weiteres. Denn Versicherer können entscheiden, ob sie den Antrag auf Versicherung annehmen. Ausschlaggebend hierfür ist, ob in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten am Wohnort extreme Wetterphänomene aufgetreten sind. Im Umkehrschluss bedeutet das: Baut jemand sein Haus in ein von Hochwasser gefährdetes Gebiet, wird die Versicherung den Antrag womöglich ablehnen und die Eigentümer müssen den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Oder auf Staatshilfen hoffen.


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Aber auch hier kann es schwierig werden, an Geld zu kommen. Laut dem Bundesverband der Deutschen Versicherer gibt es in Bayern grundsätzlich keine staatlichen Soforthilfen bei Naturkatastrophen mehr. In besonderen Härtefällen kann der Staat jedoch den Geschädigten finanziell unter die Arme greifen. Ein Härtefall wäre, wenn die Versicherung das Gebäude gegen Elementarschäden nicht versichern wollte.

Mit Fotos dokumentieren

Generell gilt: Der Schaden muss dokumentiert werden, bestenfalls bevor die Feuerwehr kommt und den vollgelaufenen Keller auspumpt. Fotos dienen später als Beweis für die Versicherung oder für den Antrag auf staatliche Unterstützung. Wichtig ist, dass der Schaden möglichst genau dokumentiert wird. Wie hoch stand das Wasser? Das gilt übrigens auch für Autobesitzer. Wenn der Wagen bei einer Überschwemmung beschädigt wurde, springt die Teil- oder Vollkaskoversicherung ein.

Auch für Mieter gibt es einiges zu beachten. "Für Schäden, die am Haus selbst entstehen, ist der Vermieter verantwortlich", sagt Gunther Geiler, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes Nürnberg. Hier gibt es allerdings eine klare Regelung: Wenn der Mieter fahrlässig gehandelt hat, er beispielsweise bei Regenwetter das Dachfenster offen gelassen hat, muss er selbst für den Schaden aufkommen. "Deswegen gilt: bei drohendem Unwetter sorgfältig prüfen", rät Geiler.

"Den Vermieter trifft in der Regel keine Schuld, wenn Einrichtungsgegenstände von hereinbrechendem Wasser durchnässt werden. Mieter, deren Hausrat unbrauchbar geworden ist, können deswegen dann keinen Ersatz vom Vermieter verlangen. Eventuell übernimmt die vermieterseitige Gebäudeversicherung einen Teil der Schäden", so Geiler.

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