Keine November- und Dezemberhilfen: Brauereien warten vergeblich

13.1.2021, 05:37 Uhr
Wenn eine Brauereigaststätte mehr als 20 Prozent mit Bierbrauen verdient, soll sie keine Staatshilfen erhalten. Diese Regelung wurde nun nachgebessert, sodass mehr Betriebe November- und Dezemberhilfen beantragen können.  

© Patrick Seeger/dpa Wenn eine Brauereigaststätte mehr als 20 Prozent mit Bierbrauen verdient, soll sie keine Staatshilfen erhalten. Diese Regelung wurde nun nachgebessert, sodass mehr Betriebe November- und Dezemberhilfen beantragen können.  

Die jüngsten Nachrichten sind für Familie Kugler kein Grund zur Freude. Auch nach einer Nachbesserung der Corona-November- und Dezemberhilfen werden sie keine Leistungen vom Staat für ihren seit Monaten geschlossenen Brauereigasthof in Tuisbrunn im Landkreis Forchheim erhalten. Denn die staatliche Unterstützung für Brauereigasthöfe ist an eine Bedingung geknüpft. Geld gibt es nur, wenn wenigstens 80 Prozent der Umsätze im Gasthaus anfallen. Die Brauerei darf maximal nur 20 Prozent am Gesamtumsatz ausmachen.
Aufgrund dieser Regelung hagelte es heftige Kritik von Verbänden und Betroffenen. Allein in Bayern gibt es rund 300 Brauereigasthöfe, die als Mischbetriebe durchs Raster fallen. So wie Familie Kugler. Sie erwirtschaftet 30 bis 40 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit dem Verkauf von Bier und Schnaps – und geht daher leer aus.

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger versprach Unterstützung. Nun verkündete sein Ministerium, „wir haben den Durchbruch für bayerische Brauereigaststätten geschafft“.

Nach einer Nachbesserung soll nun gelten: „Der mit dem Verkauf von Fassbier erzielte Umsatz im Jahr 2019 wird künftig der indirekten Betroffenheit zugerechnet, weil angenommen wird, dass der Verkauf von Fassbier für Veranstaltungen erfolgte, die im November beziehungsweise Dezember 2020 nicht stattfinden durften. Gerade für kleinere Brauereigaststätten, deren Brauereibetrieb in der Regel auch den Fassverkauf umfasst, sollte es daher nun wesentlich leichter sein, die benötigte 80 Prozent-Schwelle für die Antragsberechtigung zu erreichen.“

Was ist mit dem Flaschenverkauf?


Damit sind Betriebe, die hauptsächlich Bier in Flaschen anbieten, außen vor. Familie Kugler vertreibt neben Bierkästen zwar auch Fassbier, das aber vor allem im Sommer, wenn Kirchweihen und Sommerfeste ausgerichtet werden. Für die Berechnung der Corona-Novemberhilfen muss jedoch der Umsatz des Vorjahresmonats herangezogen werden. Wurde im November kein Fass verkauft, kann man folglich auch keinen Umsatz angeben. „Wir kommen nach der neuen Regelung auf 78 Prozent“, sagt Bianca Kugler vor. Zwei Prozent fehlen dem Betrieb, um doch noch Hilfen zu bekommen.

Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) will sich mit der Nachbesserung nicht zufriedengeben und schon gar nicht von einem „Durchbruch“ sprechen. „Eine Lösung wäre, die Schwelle von 80 Prozent herabzusetzen oder man behandelt alle gastronomischen Betriebe gleich“, fordert er. Die nun angebotene Nachbesserung sei nicht akzeptabel und keine Lösung. Die Politik müsse sich dringend nochmal mit dem Antragsverfahren auseinandersetzen, appelliert Geppert.

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