Scheine statt Plastik
Mit Bargeld wird es günstiger: Burger-Lokal bietet Rabatt, wenn Gäste bar zahlen
11.1.2024, 11:37 Uhr"Es kann nicht sein, dass ich die Kosten übernehme, wenn die Leute zu faul sind, um auf die Bank zu gehen zum Bargeld abheben", erzählt Andreas Anser im Gespräch mit Nordbayern.de. Ihm gehört das Restaurant Rumpelkammer in Hersbruck. Seit Beginn des Monats bietet er seinen Gästen einen Rabatt an, wenn sie bar zahlen. Fünf Prozent Rabatt gibt es dann auf die Preise, die in der Speisekarte stehen.
"Ich habe den Rabatt eingeführt, weil immer mehr Menschen mit Karte zahlen", berichtet Anser. Erst als ihn ein Gast Mitte November vergangen Jahres gefragt hatte, ob mit einer American Express Kreditkarte zahlen könne, habe er gemerkt, wie viel ihn die Kartenzahlung im vergangenen Jahr gekostet habe. "Es war ein mittlerer vierstelliger Betrag."
Rumpelkammer belohnt Gäste bei Bargeldzahlung
Durch die Inflation sei außerdem alles teurer geworden. "Wir Gastronomen sind die letzten in der Kette und müssen die Preise vor unseren Kunden rechtfertigen." Und jetzt käme auch noch die Mehrwertsteuererhöhung hinzu, so Anser. Die Folge ist: Auch in der Rumpelkammer gehen die Preise hoch. Als kleinen Ausgleich gibt es deshalb in seinem Lokal ab sofort fünf Prozent Rabatt, wenn Gäste mit Bargeld zahlen.
Am 1. Januar ist die Mehrwertsteuer auf Speisen von sieben wieder auf 19 Prozent angehoben worden. Um die Gastronomie während der Corona-Krise zu entlasten, war der Steuersatz vorübergehend gesenkt worden. Die Regelung war aufgrund der Energiekrise mehrmals verlängert worden.
Die Reaktionen auf den Rabatt in der Rumpelkammer seien weitestgehend positiv. Die meisten würden die Aktion loben. Einige würden trotzdem lieber weiter mit Karte zahlen, da sie es praktischer finden, erzählt der Wirt. "Ich habe auch schon die Rückmeldung bekommen: Wenn man nicht mit Karte zahlen kann, dann komme ich nicht." Hier liegt ein Missverständnis vor. Mit Karte wird man in der Rumpelkammer auch weiter zahlen können: "Ich muss die Kartenzahlung anbieten, um konkurrenzfähig zu sein."
Es ist wichtig, dass es sich um einen Rabatt handelt und nicht um Zusatzkosten für die Kartenzahlung. Das ist rechtlich in Deutschland erlaubt, erklärt Fabio Schulz, Syndikusrechtsanwalt bei der Wettbewerbszentrale in einem Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Das bedeutet aber, dass in der Speisekarte der Preis ohne Rabatt stehen muss.