Entlastung für Bürger

Strompreisbremse: Habeck kündigt Sonderregel für Wärmepumpen an

16.11.2022, 13:20 Uhr
Damit für Besitzer von Wärmepumpen kein Nachteil entsteht, soll bei der Strompreisbremse eine Sonderregelung gelten.

© Silas Stein, dpa Damit für Besitzer von Wärmepumpen kein Nachteil entsteht, soll bei der Strompreisbremse eine Sonderregelung gelten.

Habeck sagte in Berlin nach einem "Wärmepumpengipfel", es solle eine Sonderberücksichtigung für Wärmepumpen geschaffen werden, die 2022 eingebaut wurden. Als Berechnungsgrundlage der Strompreisbremse diene der Stromverbrauch aus dem Vorjahr.

"Wenn man allerdings eine Wärmepumpe eingebaut hat, also Gas gespart hat und entsprechend mehr Strom verbraucht, dann würde man nach der Logik bestraft werden für das politisch eigentlich gewollte Verhalten - nämlich weg von fossilen Energien", sagte Habeck. Daher werde es eine Sonderregel geben, welche dies berücksichtige.

"Ökonomisch der richtige Weg"

Nach Darstellung des Bundesverbands Wärmepumpe haben viele Kunden, die gerade erst eine Wärmepumpe haben installieren lassen, große Sorge, dass die Strompreisbremse ihre Heizkosten nicht abdecke.

Denn sie könnten keinen Vorjahresverbrauch vorweisen, da sie im Vorjahr ja noch mit Gas oder Öl geheizt hätten. Dieser höhere Stromverbrauch würde dann im Zweifel nicht vom Strompreisdeckel erfasst.

Habeck sagte weiter, der Umstieg auf Wärmepumpen sei auch ökonomisch der richtige Weg. Er werde auch immer stärker gefördert werden. Im Gebäudebereich müssten die CO2-Emissionen gesenkt werden.

Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, Martin Sabel, sagte, eine neue Heizung laufe 15 bis 20 Jahre. Die langfristige Perspektive spreche definitiv für die Wärmepumpe.

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