Verbraucherzentrale gibt Tipps

Wärmedämmung hat viele Vorteile und kann sich auch nachträglich noch lohnen

Erika Balzer

Volontärin

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14.9.2023, 11:00 Uhr
Auch nachträglich kann sich eine Wärmedämmung laut Einschätzung der Verbraucherzentrale noch lohnen.

© Armin Weigel/dpa Auch nachträglich kann sich eine Wärmedämmung laut Einschätzung der Verbraucherzentrale noch lohnen.

Eine gute Wärmedämmung hat viele Vorzüge: Im Sommer heizen sich die Innenräume weniger auf und im Winter schützt sie vor Schimmel. Dadurch kann der Energiebedarf eines Hauses reduziert und damit die Heizkosten für Bewohner gesenkt werden.

Deswegen ergibt auch die nachträgliche Dämmung von Wänden und Dachflächen sowie der Austausch alter Fenster und Außentüren laut Einschätzung der Verbraucherzentrale Bayern oft Sinn: Der Wärmeverlust eines Hauses kann so um bis zu 90 Prozent reduziert und Heizkosten um bis zu 20 Prozent gesenkt werden.

Woran erkenne ich eine gute Dämmung?

Auskunft über die Qualität gibt der sogenannte U-Wert: Je niedriger dieser Wert ist, desto besser ist die Wärmedämmung. Bei Sanierungen darf ein bestimmter U-Wert laut dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht überschritten werden. Kann in der Praxis ein niedrigerer Wert erreicht werden, als gesetzlich vorgeschrieben ist, ist eine finanzielle Förderung möglich, so die Verbraucherzentrale.

Lohnt sich eine nachträgliche Wärmedämmung?

Wenn ohnehin Arbeiten wie ein Anstrich oder Reparaturen am Gebäude notwendig sind, kann sich auch eine Fassadendämmung lohnen. Achtung bei der Nachdämmung von Dachschrägen: Diese kann kostenintensiv werden - ist der Dachboden unbeheizt, ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke deutlich günstiger. Auch Kellerdecken können nachträglich gedämmt werden, wenn die Kellerräume nicht beheizt sind.

Das richtige Förderprogramm finden

Sanieren Eigentümer ein Haus effizienter als vom Staat gefordert, können sie dafür sogar einen Zuschuss erhalten: Förderfähig ist neben der nachträglichen Wärmedämmung und dem Austausch von Fenstern und Außentüren auch die Erneuerung der Heiztechnik.

Alternativ können Besitzer eine Steuerermäßigung von bis zu 20 Prozent der Kosten der energetischen Maßnahmen beantragen. Wurde eine energetische Baubegleitung oder Fachplanung in Anspruch genommen, beträgt die Steuerermäßigung sogar bis zu 50 Prozent, heißt es. Bei Fragen zur richtigen Dämmung und zur Förderung hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern.

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