Was der Staat beitragen kann, um das Gemeinwohl zu stärken

Markus Hack

Politik- und Wirtschaftsredaktion

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14.5.2020, 19:09 Uhr

Eigentlich ist die Sache ja ganz einfach: "Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl". So steht es in Artikel 151 der bayerischen Verfassung. Auch wenn ein Begriff wie Gemeinwohl viel Raum dafür lässt, was nun genau darunter zu verstehen ist: Die Diagnose, dass es mit dem Gemeinwohl-Ansatz im Freistaat – und weit darüber hinaus – bislang nicht immer so gut geklappt hat, ist nicht allzu verwegen. Erst recht nicht, wenn der Blick auf den weiteren Wortlaut des Artikels fällt. Dort ist festgelegt, dass insbesondere ein menschenwürdiges Dasein für alle gewährleistet werden muss. Gerade hier hapert es aber oft. Das zeigen nicht zuletzt die noch immer zu vielen prekären Arbeitsverhältnisse. Vom Ideal, das die Verfassung ins Augen nimmt, ist die Wirklichkeit also weit entfernt.


Mit Gemeinwohl besser durch die Krise?


Das zu ändern, hat sich die sogenannte Gemeinwohl-Ökonomie auf die Fahnen geschrieben. Und der Artikel 151 verhilft den Zielen der Initiative zu mehr Nachdruck. Denn das Gemeinwohl ist damit offizielles Staatsziel. Und der Staat kann durchaus dazu beitragen, dass sich die Gesellschaft diesem Ziel nähert. Zum Beispiel bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Wenn diese daran geknüpft wird, dass sich Unternehmen an vorher festgelegte Kriterien halten, dann wird das die entsprechenden Ideen schnell voranbringen. Belohnt wird dann nicht mehr, wer am billigsten ist. Sondern der, der sich an Standards im Umgang mit seinen Beschäftigten, seinen Lieferanten und Kunden sowie beim Umweltschutz hält.

 

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