Was können Wöhrl-Gläubiger jetzt tun?

10.9.2016, 06:00 Uhr
Wie geht es mit Wöhrl weiter? Das Modehaus steckt tief in der Krise.

© Berny Meyer Wie geht es mit Wöhrl weiter? Das Modehaus steckt tief in der Krise.

30 Millionen Euro hatte sich Wöhrl 2013 bei Anlegern geliehen - angeblich, um den Konkurrenten Sinn-Leffers zu übernehmen. Viele derjenigen, die investiert haben, stammen vermutlich - wie oft bei Mittelstandsanleihen - aus der Region. Denn in Franken ist Wöhrl am bekanntesten. Wie viel ihres Geldes die Anleihekäufer wiedersehen werden, steht derzeit noch in den Sternen.

Während der neue Wöhrl-Chef Andreas Mach versprochen hat, den Mitarbeitern in vier Wochen Gewissheit darüber zu verschaffen, wer von Filialschließungen und Streichungen in der Zentrale betroffen sein wird, könnte sich die Unsicherheit bei den Anlegern noch länger hinziehen - das wäre nicht zwingend ein schlechtes Omen. Welche Alternativen gibt es?

Besteht Hoffnung auf eine komplette Rückzahlung?

Eine komplette Rückzahlung der Anleihe samt Zinsen ist nicht komplett illusorisch, glaubt der Münchner Rechtsanwalt Sascha Borowski von der Kanzlei Mattil & Kollegen. Denkbar wäre etwa, dass man sich darauf einigt, die Auszahlung der Wöhrl-Anleihe - sie wäre eigentlich 2018 fällig geworden - nur zeitlich zu strecken. Eine, wenn auch eher unwahrscheinliche Variante. Doch zumindest eine Restchance besteht, das investierte Kapital komplett wieder zu sehen, so der Anwalt: "Denn erst einmal haben sie als größte Geldgeber das Recht, ihr Geld zurückzufordern."

Wie kommen die Anleihe-Gläubiger zu ihrem Recht?

Borowski wirbt darum, die Interessen der Gläubiger in seiner Kanzlei zu bündeln. Und ist damit nicht der einzige, der gerne als Vertreter in die Verhandlungen mit dem Management eintreten möchte. Auch die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat sich bereits als Fürsprecher der Anleger angeboten. Auf der offiziellen Internetseite von Wöhrl wird zusätzlich die Firma One Square Advices als Ansprechpartner genannt. Das ist aber lediglich ein unverbindlicher Vorschlag des Unternehmens. "Man sollte sich jeden genau anschauen und dann entscheiden, wem man sein Vertrauen schenkt", rät Borowski. Schließlich kostet die Vertretung auch Geld.

Wovon hängt es ab, wie viel zurückgezahlt wird?

Darüber entscheidet bei weitem nicht allein die Verhandlungsführung eines Vertreters. Es hängt in erster Linie von der Zukunft des Unternehmens, dem Verhalten der bisherigen Eigentümer und dem eines potenziellen Investors ab. Nur wenn die Sanierung der Wöhrl AG auch gelingt und sich die Familie und/oder ein Investor finanziell einbringen, ist eine komplette Rückzahlung – wenn auch vielleicht zeitlich gestreckt – eine Option.

Worauf müssen sich die Gläubiger noch einstellen?

Es gilt aus der Erfahrung vergleichbarer Fälle als sehr wahrscheinlich, dass sich die Gläubiger – also auch die Anleihe-Besitzer – auf Einbußen einstellen müssen. Das hat auch der neue Wöhrl-Sanierungsvorstand Christian Gerloff bereits deutlich gemacht. Die mildeste Form wäre ein Verzicht auf Zinsen, doch sowohl Gerloff als auch die SdK gehen von einem Kapitalschnitt aus. Das heißt, dass nur ein Teil der Anleihe zurückgezahlt wird. Wie hoch diese Quote ausfallen wird, dazu möchte auch Anwalt Borowski nicht einmal Mutmaßungen anstellen: "Das gliche einem Blick in die Glaskugel."

Kann man die Anleihe jetzt noch verkaufen?

Prinzipiell ja. Es gab auch nach dem Antrag auf Gläubigerschutz Handel an der Börse. Wem das Risiko zu groß ist oder wer das Thema Wöhrl einfach aus dem Kopf haben will, kann versuchen, das Papier loszuschlagen. Um die 25 Prozent werden dort derzeit geboten. Allerdings bei kleinen Umsätzen, was zu hohen Kursschwankungen führen kann. Wozu rät der 37-jährige Anwalt, der bereits mit mehreren ähnlichen Fällen befasst war? "Da muss jeder in sich hineinhorchen, was ihm wichtiger ist." Wer nicht verkauft, dem gibt er einen klaren Rat: "Informieren, informieren und am Ball bleiben."

Was gilt es für Anleger nun zu tun?

Die ganz große Eile ist noch nicht geboten. Anleihe-Gläubiger sollten in einem ersten Schritt überlegen, ob sie sich mit ihren Ansprüchen vertreten lassen oder das Heft selbst in der Hand behalten wollen: "Es gilt, Mandate zusammenzuführen, die Interessen zu bündeln und zu erkunden, was die Mandanten wollen", so Borowski. Also auch, wo ihre Schmerzgrenze in Verhandlungen mit dem Unternehmen liegen könnte. Noch während des Gläubigerschutzes könnte das Unternehmen die Anleihe-Halter zu einer Versammlung bitten, um eine Lösung auszuhandeln. Dort könnte auch versucht werden, für die Gläubiger einen einzigen Vertretungsberechtigten zu wählen. Für das Unternehmen ist das natürlich der bequemere Weg.

Was passiert, wenn Wöhrl die Sanierung nicht gelingt?

Die Situation sieht ganz anderes aus, wenn dem Insolvenzgericht der Sanierungsplan, der meist bereits eine Einigung mit den Gläubigern enthält, nicht erfolgversprechend erscheint und ein reguläres Insolvenzverfahren folgt. Dann käme es zu einer gerichtlichen Einberufung einer Gläubigerkonferenz, bei der dann auch beispielsweise die kreditgebenden Banken mit im Boot säßen. Der Verhandlungsspielraum wäre in diesem Fall deutlich kleiner. Neuer Verhandlungspartner wäre dann der Insolvenzverwalter. Auch er kann noch versuchen, das Unternehmen zu sanieren, es im Ganzen oder in Teilen zu veräußern. Das damit eingefahrene Geld würde abzüglich der Kosten des Verfahrens nach Quoten unter den Gläubigern aufgeteilt. Ein Prozess, der sich über Jahre hinziehen kann.

Egal, wofür sich die Anleger entscheiden und um welches Verfahren es sich am Ende handeln wird – eines gilt immer, so Borowski: Trotz aller Verärgerung alle Anschreiben lesen, um ja keine Fristen zu verpassen.

Verwandte Themen


11 Kommentare