Gas- und Stromverbrauch

Wie Habeck nun Energie sparen will

14.8.2022, 12:54 Uhr
Wie Habeck nun Energie sparen will

© Sebastian Willnow/dpa

Angesichts eines drohenden Gas-Engpasses im Winter hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Staat, Wirtschaft und Bürger auf einen gemeinsamen Energiesparkurs eingeschworen. "Wir stehen vor einer nationalen Kraftanstrengung", erklärte der Grünen-Politiker am Sonntag. "Es braucht ein starkes Zusammenspiel von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialpartnern, Gewerkschaften, Handwerk und Verbänden sowie der Zivilgesellschaft. Jeder Beitrag zählt."

Die Bundesregierung tue alles, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, betonte Habeck. "Es kommt aber auch ganz wesentlich darauf an, deutlich mehr Gas einzusparen: in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, in möglichst vielen Privathaushalten."

Der Wirtschaftsminister hatte dazu am Freitag zwei neue Verordnungen an seine Kabinettskollegen verschickt. Unter anderem mit neuen Maßnahmen will er das freiwillige EU-Energiesparziel von 15 Prozent weniger Gasverbrauch von Anfang August bis Ende März - verglichen mit dem Durchschnittsverbrauch der vergangenen fünf Jahre - übertreffen. "Nach dem derzeitigen Stand muss Deutschland etwa 20 Prozent Gaseinsparung erreichen, um eine Gasmangellage abzuwenden", heißt es in einem Papier seines Hauses. Fünf bis acht Prozent seien schon geschafft.

Ohne zusätzliche freiwillige Anstrengungen werde es aber nicht gehen, ist aus dem Ministerium zu hören. Und so wird vorgerechnet: Eine Absenkung der Raumtemperatur in Wohngebäuden und Arbeitsstätten um durchschnittlich zwei Grad könne den Gasverbrauch um etwa drei Prozent mindern.

Kurzfristige Maßnahmen fürs nächste halbe Jahr

Eine Reihe von Maßnahmen soll zum 1. September in Kraft treten und den Energieverbrauch kurzfristig im nächsten halben Jahr, also bis Ende Februar, drücken. Die entsprechende Verordnung muss vom Kabinett beschlossen werden, Bundestag und Bundesrat müssen nicht zustimmen.

Für öffentliche Gebäude soll Folgendes gelten:

  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume werden nicht mehr geheizt - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
  • Öffentliche Gebäude werden nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur laut Ministerium bei 20 Grad. Für Kliniken, Pflegeeinrichtungen oder andere soziale Einrichtungen gilt die neue Regelung nicht.
  • Boiler und Durchlauferhitzer dürfen nicht mehr für die Warmwasserbereitung am Waschbecken genutzt werden - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
  • Die Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern aus rein ästhetischen oder repräsentativen Gründen wird ausgeschaltet.

Für den privaten Bereich beziehungsweise Gewerbe soll gelten:

  • Klauseln in Mietverträgen, die eine bestimmte Mindesttemperatur vorsehen, werden vorübergehend ausgesetzt.
  • Private Pools, ob drinnen oder draußen, dürfen nicht mehr mit Gas und Strom geheizt werden.
  • Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude müssen ihre Kunden beziehungsweise Mieter frühzeitig informieren - über den erwarteten Energieverbrauch, dessen Kosten und mögliche Einsparmöglichkeiten. Das soll spätestens zum Beginn der Heizsaison passieren.
  • Beleuchtete Werbeanlagen werden von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens ausgeschaltet.

Der Bund der Steuerzahler begrüßte die geplanten Maßnahmen für öffentliche Gebäude. "Jede eingeforderte Sparmaßnahme muss durch die Politik und Verwaltung vorgelebt werden. Deshalb gut so", sagte sein Präsident Reiner Holznagel der "Bild"-Zeitung.

Zweites Paket für die nächsten beiden Jahre

Das zweite Maßnahmenbündel zielt auf Einsparungen für die kommenden beiden Jahre ab und soll möglichst am 1. Oktober in Kraft treten. Es betrifft öffentliche, private und Firmengebäude. Folgendes soll gelten:

  • Jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizungen werden dann Pflicht. Dabei sollen die Anlagen zum Beispiel auf niedrigere Vorlauftemperaturen und eine Absenkung während der Nacht eingestellt werden.
  • Auch der so genannte hydraulische Abgleich kann Heizungen effizienter machen, indem das Wasser optimal verteilt wird. Er wird für große Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung durch Erdgas verpflichtend, falls er bislang nicht gemacht wurde.
  • Ineffiziente, ungesteuerte Heizungspumpen in Gebäuden mit Erdgasheizung müssen ausgetauscht werden, weil sie laut Ministerium Energiefresser sind.

Für Unternehmen sieht die zweite Verordnung außerdem vor:

  • Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden zu Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet
  • falls sie bereits ein Energieaudit gemacht haben, bei dem Verbräuche und Einsparmöglichkeiten aufgeschlüsselt werden.