Erbitterter Kreuzzug im Deutschordenshaus

8.8.2009, 00:00 Uhr
Erbitterter Kreuzzug im Deutschordenshaus

© Hippel

Die heilige Elisabeth, jahrhundertealtes Sinnbild selbstloser Fürsorge für den Nächsten und herzensreiner Mildtätigkeit, hätte ihr Namenspatronat wohl längst empört zurückgezogen. Von einem drückenden Klima «nackter Angst» und «innerer Fäulnis» sprechen aktive und ehemalige Mitarbeiter des Nürnberger Altenheims an der Insinger Straße, das nach der Heiligen benannt ist. Betreiber der 20 Jahre alten Einrichtung ist ein gemeinnütziger Verein, den sogenannte Familiare, Laienbrüder des Deutschen Ordens (DO) gegründet haben. Er ist «assoziiertes korporatives» Mitglied im Caritasverband der Diözese Eichstätt.

Unheilige Entwicklung

Die unheilige Entwicklung nahm Ende 2006 ihren Anfang. Heimleiter Max Schreglmann legte den Beschäftigten damals «Vertragsergänzungen» vor, als wären sie wie unumstößliche Gebote vom Himmel gefallen. Bereits knapp vier Wochen später, ab 1. Januar, sollten längere Arbeitszeiten gelten - und nicht nur das. Weiter gehörten dazu: Begrenzung des Ortszuschlages, Entfall des Urlaubsgeldes, Reduzierung des Weihnachtsgeldes um 20 Prozent, Entfall der Schichtzulage, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über sechs Wochen hinaus oder Zeitverzögerungen bei Höhergruppierungen in allen Bereichen. Das alles hätte nach Berechnungen von Tarifexperten ein Minus von rund einem Viertel der bisherigen Einkünfte bedeutet. Den Beschäftigten des Deutschordenshauses wurden dazu eilig «Einverständniserklärungen» zur Unterschrift unter die Nase gehalten.

Als Motiv für solch drastische Kürzungen können sich Mitarbeiter, die aufbegehrt haben, nur vorstellen, dass die Einrichtung «jetzt ordentlich Mammon» abwerfen oder «die Braut für einen lukrativen Verkauf geschmückt werden soll». Da seien bestehende kirchliche Arbeitsverträge als lästige Mitgift unerwünscht. Seit sich die Mitarbeitervertretung (MAV), wie der Betriebsrat in kirchlichen Einrichtungen heißt, zur Wehr setzt, ist es mit dem Haussegen ziemlich Essig.

Im Namen der Bischöfe

Pflegekräfte werden unter Druck gesetzt, die neuen Bestimmungen zu akzeptieren. «Es werden uns weiter Zettel mit dem scharfen Hinweis vorgelegt: Wenn du nicht unterschreibst, fliegst du raus», erzählt ein Betroffener. Abfindungen, so die drohenden Chefs, könne der Verein locker aus der Portokasse zahlen. Manche eingeschüchterte Pflegekraft folgte der Aufforderung unter Druck. In einem Fall geht eine Mutter mit zwei Kindern jetzt mit 1300 Euro brutto nach Hause. Damit nicht genug. Von einer «anhaltenden Hetze» gegen die MAV ist die Rede, von «unermüdlicher Einschüchterung» und «feudalen Methoden». MAV-Leute sind nach Erzählung von Teilnehmern einer Betriebsversammlung offen als «Parasiten» bezeichnet worden.

Seit Jahren führen die Verantwortlichen des Heims nun einen erbitterten Kreuzzug. Es gibt eine Schlacht mit Aushängen im Haus zwischen MAV und Leitung, auch vor Gericht werden die Klingen vielfach gekreuzt. Rechtskräftig ist bisher nur ein Streit entschieden, alle anderen hat die Heimführung angefochten. Zuständig für solche Angelegenheiten ist das vor dreieinhalb Jahren installierte Kirchliche Arbeitsgericht für die Bayerischen Diözesen in Augsburg. An staatliche Gerichte kann sich die MAV nicht wenden. In Augsburg werden Urteile nicht im Namen des Volkes, sondern «im Namen der deutschen Bischöfe und eines apostolischen Mandats» gesprochen.

Einsicht in die Wirtschaftsberichte des Heimes

Und dieses Gericht, dem Heribert Staudacher vorsitzt, ein erfahrener Jurist, der früher als Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht auch in Nürnberg tätig war, hat entschieden, dass der MAV Einsicht in die Wirtschaftsberichte des Heimes gewährt werden muss. Der Verein wollte dies verhindern, obwohl die Kürzungen für die Beschäftigten mit hohen Verlusten begründet worden sind, die das Heim erwirtschaftet haben soll. 2005 habe das stets zu 90 Prozent ausgelastete Heim demnach noch einen Gewinn verzeichnet, in diesem Jahr drohe schon ein Verlust von rund 500.000 Euro.

Dem Urteil von 2007 ist die Vereinsspitze nach Ansicht von MAV-Leuten bis heute nicht nachgekommen. Erst kürzlich sah sich die Heimleitung nach erneuten massiven MAV-Aktionen gezwungen, tätig zu werden. Sie legte allerdings lediglich Berichte einer Prüfungsgesellschaft vor, die für Beschäftigte und den MAV-Anwalt nicht aussagekräftig sind.

«Ein größeres Maß an Offenheit gibt es nicht»

Dagegen stellt Jürgen Schörnig, Vize-Chef des Vereins, in einer schriftlichen Stellungnahme zu dem Vorfall fest: «Ein größeres Maß an Offenheit gibt es nicht.» Die MAV, so heißt es darin weiter, habe eine einvernehmliche Lösung stets verhindert. Die Löhne bei Sankt Elisabeth lägen weit über den marktüblichen Sätzen anderer Anbieter. Und Caritasheime würden aus Kirchensteuermitteln gefördert. «Diese Absicherung hat Sankt Elisabeth nicht.» 87 Prozent der Mitarbeiter hätten der «maßvollen Reduzierung», die auf das Jahr gerechnet weniger als fünf Prozent ausmache, 2006 auch zugestimmt. Der Kompromiss sei aber dann an der MAV gescheitert. Gescheitert sind allerdings bisher auch die hartnäckigen Bemühungen der DO-Vereinsspitze, den Vertretern der Beschäftigten mit juristischen Mitteln die Stühle vor die Tür von Sankt Elisabeth zu setzen. Hilfe nimmt sie dabei wie in anderen Verfahren auch von einer Regensburger Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch, an der der Sohn des Vereins-Vizes Jürgen Schörnig beteiligt ist.

Vor dem Augsburger Kirchen-Gericht wurde argumentiert, mit der Gründung einer neuen St. Elisabeth Service sowie einer Pflege GmbH habe die kirchliche MAV im Heim gar kein Mandat mehr. Mit der Kirche habe man höchstens «ideell» noch was zu tun. Einziger Gesellschafter dieser Betriebe ist allerdings der Verein und dessen Mitglieder. Dieser unterlag, ging aber gegen die Entscheidung in Revision vor dem Kirchlichen Arbeitsgerichtshof in Bonn. Der hat noch nicht entschieden.

«In großer Not»

Die Mitarbeiter haben sich in den vergangenen Monaten in drei Briefen händeringend an den Eichstätter Bischof Gregor Maria Hanke gewandt. «In großer Not und hoffnungslos verzweifelt» sei dies geschehen. Doch der Hilferuf verhallte in den Mauern der Bischofs-Residenz. «Wer schweigt, scheint zuzustimmen», steht voller Enttäuschung auf lateinisch im letzten Schreiben an Hanke.

Auch der Eichstätter Caritas-Verband, bei dem der DO-Verein Mitglied ist, schweigt zum konkreten Fall. Direktor Willibald Harrer hält Äußerungen bei den noch offenen Rechtsstreitigkeiten für «gefährlich». Er betont aber: «Ein korporatives Caritas-Mitglied hat sich grundsätzlich an das kirchliche Tarifrecht und die MAV-Ordnung zu halten.»

Annahme verweigert

Juristisch stehen die Stühle der MAV einstweilen also noch im Heim Sankt Elisabeth, auch ganz praktisch ist das noch der Fall. Verschwunden sind allerdings die Tische. «Die wurden weggeräumt», erzählt ein Beschäftigter, «zu den Beratungen holen wir uns Tische, wo wir gerade welche finden. Die MAV wird nach Kräften behindert.» Auch der MAV-Computer im Heim ist «zerlegt», der Drucker abgebaut. Die dienstliche MAV-Arbeit muss deshalb häufig zu Hause erledigt werden.

Selbst der Bischof wurde höflichst gebeten, eine mögliche Rückmeldung an eine Privatadresse zu schicken, weil die Heimleitung MAV-Korrespondenz öffne oder die Annahme einfach verweigere. An diesen Umständen konnte unter den gegebene Bedingungen selbst die heilige Elisabeth als Nothelferin vorerst nichts ändern.