Frankenschnellweg: Pläne rechtswidrig?

15.12.2010, 13:00 Uhr
Frankenschnellweg: Pläne rechtswidrig?

© Matejka

Der geplante Ausbau des Frankenschnellwegs, der auch in Fürth zu stärkerer Verkehrsbelastung führen würde und deshalb auf erheblichen Widerstand stößt,  hat aus Sicht von Eike Schönefelder keine rechtliche Grundlage. Das Teilstück auf Nürnberger Gebiet weise nach den Arbeiten alle Merkmale einer Autobahn auf, schreibt der Münchner Jurist in einer Stellungnahme. Die Bewertung könnte den Gegnern des Projekts als Grundlage in einer rechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dienen.

Der Anwalt sieht in dem Ausbau einen Lückenschluss zwischen der Autobahn A73 und den Autobahnen A6 und A9. Das Teilstück füge sich in ein zusammenhängendes Verkehrsnetz der Bundesfernstraßen ein und diene dann auch dem weiträumigen Verkehr; es ist nur für den Schnellverkehr bestimmt und frei von höhengleichen Kreuzungen; es werde wie eine Autobahn mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr ausgestattet und weise auch die Querschnitte einer Autobahn auf.

„Im Ergebnis bleibt daher festzustellen, dass sämtliche Voraussetzungen einer Autobahn erfüllt werden, so dass es sich um eine Autobahnplanfeststellung unter dem Etikettenschwindel einer Kreisstraße handelt“, hält der Jurist fest. Schönefelder: Im Ergebnis sei allein deshalb schon die Planung ebenso wie der Antrag auf Planfeststellung und eine etwaige Planfeststellung rechtswidrig. „Für einen Antrag auf Planfeststellung für eine Autobahn wäre gerade nicht die Stadt Nürnberg zuständig, sondern der Bund“, schreibt der Jurist.



Gegner des Ausbaus haben immer wieder in Zweifel gezogen, dass die Widmung des Straßenabschnitts auf Nürnberger Gebiet als „Kreisstraße“ zulässig sei. Dem hat die Stadt stets widersprochen. Schönefelder unterstellt der Stadt in seiner Bewertung aber, dass sie bewusst erst einmal die Widmung angestrebt habe. Denn der Bund sehe in seiner Planung keinen Bedarf.

„Trojanisches Pferd“

Mit der Widmung als „Kreisstraße“ könne die Stadt das Projekt vorantreiben und bekäme Zuschüsse vom Land. Staatsminister Markus Söder (CSU) hatte jüngst eine Sonderfinanzierung vom Freistaat gefordert. Die Stadt benutze die „Kreisstraßenplanung“ als „Hilfs- oder Nottür“. An anderer Stelle spricht der Anwalt von einem „Trojanischen Pferd“, mit dem das Projekt durchgesetzt werden soll. Durch den Autobahnlückenschluss werde es eine deutliche Zunahme des (Schwerlast-)Verkehrs geben. Die Route zwischen den Autobahnen sei kürzer und mautfrei. Er zweifelt die Verkehrsprognosen an.

„Nach Inbetriebnahme wird nach entsprechender Schonfrist (um die Irreführung der Bevölkerung und der Betroffenen nicht allzu früh deutlich werden zu lassen) ein Antrag auf Aufstufung zur Autobahn gestellt werden“, schlussfolgert der Anwalt. Dann wäre der Bund für die Baulast der Straße zuständig.

Aber auch für die Anlieger hätte das Folgen. Denn bei einer Autobahn gibt es Abstandsvorschriften (40 Meter), die zu Baubeschränkungen führten. Diese Betroffenheit könne bereits im Planfeststellungsverfahren geltend gemacht werden. Der Fachanwalt empfiehlt daher, Anlieger auszumachen, die von solch einer Regelung mit ihren Grundstücken betroffen wären und in die Bauverbotszone fielen, somit auch Einsprüche gegen das Projekt erheben könnten. Eine Erörterung der Einwendungen findet in der ersten Jahreshälfte 2011 statt.

Betroffenheit sieht er auch für das Rednitztal, dessen Schutz das Anliegen des Auftraggebers ist. Der Verein wollte wissen, ob der Verkehr im Süden Nürnbergs zunimmt, wenn der Frankenschnellweg ausgebaut wird. Schönefelder schreibt: „Ich sehe aus Gründen der immensen Verkehrsbelastung, die mit einem Lückenschluss zwischen den beiden Teilen der A73 verbunden wäre, eine nicht nur mittelbare, sondern unmittelbare Gefahr im Sinne eines erheblich gesteigerten Drucks zum Straßenbau auch im Rednitztal — früher oder später.“