GfE: Was taugen die Sachverständigen?

20.11.2012, 07:51 Uhr
GfE: Was taugen die Sachverständigen?

© Heinz Wraneschitz

Energietechnik-Ingenieur Thomas S. vom TÜV Rheinland aus Köln, der weltbekannten Gutachterorganisation, war im Dezember 2010 zwei Tage lang in der Produktions- und „Forschungs“-Halle der GfE in der Dieselstraße in Nürnberg gewesen. Dort hatte er sich einen BHKW-Prototyp vorführen lassen. Der GfE-Strukturvertrieb hatte dieses Aggregat schon fast ein Jahr lang als hochrentabel angepriesen.

Drei Verhandlungswochen lang hatte Ingenieur S. dem Prozess um die Blockheizkraftwerke mit den angeblich unglaublichen Wirkungsgraden gelauscht. Doch viel mehr, als den willfährigen Kollegen von TÜV Süd und Dekra Unvermögen bei ihrer Arbeit zu unterstellen, hatte Thomas S. nicht parat.

Zudem zerpflückten die 13 Angeklagten und ihre Anwälte das von S. vor zwei Jahren abgelieferte Gutachten förmlich. „Ich nehme an“ – „Ist mir nicht klar“ – „Weiß ich nicht“ musste der Gerichts-Sachverständige ein ums andere Mal bekennen.

Eigene Messgeräte? Bei Thomas S. außer einem „kalibrierten Dreiphasen-Leistungsmessgerät“ Fehlanzeige. Stoppuhr? „Ein handelsübliches Handy.“ Verbrauchsmessung? „Ein Zollstock aus dem Baumarkt. Der reichte.“ Thermometer für das Pflanzenöl? „Ein Temperaturmesser für Braten.“ Das Feststellen des Inhalts eines Tankbehälters mit schrägem Boden? „Von einem Foto errechnet.“

Da erscheinen sogar die Messungen von TÜV Süd und Dekra genauer. Dabei hatten diese von der GfE beauftragten Gutachter – wie berichtet – nach eigener Aussage nur den Auftrag zu messen, wie viel Wasser-Pflanzenöl-Gemisch in die Maschine hineinfloss. Was elektrisch herauskam, ließen sie sich von den Betreibern sagen.

Schlimm genug. Thomas S. dagegen sollte klären, wie das GfE-BHKW genau funktioniert. Doch er „fragte nicht nach“, wusste etwas „nicht direkt“, hatte die Forderung nach einer Verbrauchsmessung „zu einem Funktionstest abgeschwächt“. Für die Wartungskosten von Pflanzenöl-BHKW habe er „Erfahrungswerte von Biogas-BHKW angesetzt. Für Pflanzenöl-BHKW liegen mir keine Erfahrungswerte vor“, musste er auf Anwalts-Nachfrage letztlich klar Farbe bekennen.

Das dreiseitige Papier, das sein Dekra-Kollege als „Verbrauchsprotokoll“ bezeichnet hatte, nannte Thomas S. dennoch konsequent „Gutachten“. Doch Unterschiede zu seinem eigenen 34-Seiten-Bericht konnte er „nur beim Wirkungsgrad“ erkennen. Laut Thomas S. wurden um die 30 Prozent der Energie des Pflanzenöl-Wasser-Gemischs zu Strom umgewandelt, im Dekra-Papier ist von „bis zu 91 Prozent“ die Rede. Nicht einmal zu diesem eklatanten Unterschied will Gutachter S. bei GfE-Entwicklungsleiter Karl M. nachgefragt haben.

Doch einen Betrug, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, hat der TÜV-Rheinland-Mann trotzdem nicht festgestellt. „Betrug wäre, wenn ich Strom oder Brennstoff von wo anders zuführe. Aber eine Batterie oder versteckte Tanks habe ich am Aggregat nicht vorgefunden“, meinte der Gutachter.

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