Keinen Führerschein fürs "Hoverboard"

11.9.2016, 14:22 Uhr
Keinen Führerschein fürs

© REUTERS/Lucy Nicholson

Die Polizei erklärt das folgendermaßen: Bei "Hoverboards" handelt es sich um sogenannte „mehrspurige Fahrzeuge“ mit zwei Elektromotoren. Nachdem diesen Boards jegliche Brems- und Beleuchtungseinrichtungen fehlen, dürfen sie auf öffentlichen Straßen nicht in Betrieb genommen werden.

Aufgrund ihrer Eingruppierung als "mehrspurige Fahrzeuge" würde man darüber hinaus auf öffentlichem Gelände die gleiche Fahrerlaubnis benötigen wie für ein Auto. Eine solchen Führerschein besaßen aber weder der 14-Jährige noch sein 18-jähriger Kumpel.

Die Fahrzeuge wurden daraufhin von der Polizei sichergestellt und die Jugendlichen ihren Eltern übergeben. Außerdem erwartet sie jetzt ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Vergehen nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

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