Kommunalwahl: Das bedeutet "Kumulieren" und "Panaschieren"

10.3.2020, 16:51 Uhr
Die Stimmen lassen sich unterschiedlich verteilen: Eine Liste wird als Ganzes angekreuzt, einzelnen Kandidaten können mehrere Stimmen gegeben werden ("kumulieren") oder Bewerber verschiedener Listen können gewählt werden ("panaschieren").

© Sebastian Gollnow Die Stimmen lassen sich unterschiedlich verteilen: Eine Liste wird als Ganzes angekreuzt, einzelnen Kandidaten können mehrere Stimmen gegeben werden ("kumulieren") oder Bewerber verschiedener Listen können gewählt werden ("panaschieren").

Bei der (Ober-)Bürgermeisterwahl ist das Prozedere denkbar einfach. Jeder Wähler hat eine Stimme. Nach Schließung der Wahllokale wird ausgezählt. Es gewinnt der Kandidat, der auf über 50 Prozent der gültigen Stimmen kommt. Schafft dies keiner der Kandidaten, gehen die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen in die Stichwahl. Wer dann die Mehrheit der Stimmen auf sich vereint, ist für die kommenden sechs Jahre als (Ober-)Bürgermeister gewählt.

Die Wahl des Stadtrats ist zwar etwas komplizierter, bietet dafür aber deutlich mehr individuelle Einflussmöglichkeiten für die Wähler. Jeder hat so viele Stimmen, wie das zu wählende Gremium Sitze hat. Die Größe richtet sich dabei nach der Einwohnerzahl.

In Nürnberg mit seinen rund 500.000 Einwohnern hat der Stadtrat 70 Sitze, jeder Wähler hat also 70 Stimmen. Diese kann er auf mehrere Arten verteilen.

1. Listenwahl

Auf dem Stimmzettel haben die Parteien und Gruppierungen ihre Kandidaten zu Listen zusammengestellt. Jeder Wähler darf die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung in dem Feld oben links neben der Partei/Wählervereinigung ankreuzen. In diesem Fall erhält jeder Kandidat auf dieser Liste eine Stimme. Wobei es in diesem Fall auch erlaubt ist, innerhalb der angekreuzten Liste einzelne Kandidaten durchzustreichen. Diese bekommen dann keine Stimme.

Mehr als eine Liste darf nicht angekreuzt werden. Zudem werden bei der Auszählung erst die Stimmen an Kandidaten bedacht, dann werden die Reststimmen von oben nach unten auf die Liste verteilt.

2. Kumulieren

Wer bestimmten Kandidaten mehr als nur eine Stimme geben möchte, kann seine Stimmen kumulieren - also einzelnen Kandidaten etwa zwei oder maximal drei Stimmen geben. Kandidaten, die auf hinteren Listenplätzen platziert sind, können so "nach vorne" gewählt werden, weil am Ende die Kandidaten in das Gremium einziehen, die innerhalb ihrer Liste am meisten Stimmen geholt haben. Für das Kumulieren gibt es jedoch zwei Grenzen: Die Gesamtzahl von Stimmen pro Wähler (in Nürnberg 70, in Markt Taschendorf 12), darf nicht überschritten werden. Und ein einzelner Kandidat darf nicht mehr als drei Stimmen auf einmal erhalten. Sonst wird der Stimmzettel was? Genau: ungültig.

3. Panaschieren

Außerdem können auch Bewerber verschiedener Listen gewählt werden. Wenn bei Partei A Kandidat 5 überzeugend ist und bei Partei B Kandidat 17, können von den Wahlberechtigten beide Kandidaten gewählt werden. Diese Variante wird "Panaschieren" genannt und ist über beliebig viele Listen hinweg möglich. Vorausgesetzt, die Gesamtzahl der Stimmen wird nicht überschritten, sonst wird der Stimmzettel ungültig.

Richtig spannend wird die Stimmabgabe dadurch, dass alle drei Varianten munter miteinander kombiniert werden dürfen. Angenommen, ein Wahlberechtigter hat 12 Stimmen. Dann können zwei davon auf Kandidat 5 von Partei A, drei auf Kandidat 17 von Partei B und die restlichen sieben Stimmen per Listenkreuz für Partei C vergeben werden.


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Wodurch wird mein Stimmzettel ungültig?

Wer nicht eindeutig genug ankreuzt, riskiert, dass der Wahlzettel für ungültig erklärt wird. Auch dann, wenn Stimmen gehäufelt werden, müssen die Ziffern “1”, “2” oder “3” eindeutig lesbar und eindeutig dem jeweiligen Kandidaten zuordenbar sein. Der Stimmzettel wird auch dann ungültig, wenn

  • die Stimmenanzahl überschritten wurde
  • nichts angekreuzt, sondern nur Kandidaten durchgestrichen wurden
  • zusätzliche Bemerkungen hingekritzelt wurden.

In welcher Reihenfolge werden die Stimmzettel nach 18 Uhr ausgezählt?

Wahlhelfer beginnen mit der Wahl der (Ersten) Bürgermeister bzw. Oberbürgermeister. Anschließend kommen die Landräte dran, gefolgt von den Gemeinde- bzw. Stadträten. Zum Schluss werden die Stimmzettel für den Kreistag ausgezählt.

Die Ergebnisse für die Bürgermeister- und Oberbürgermeisterwahl sowie für die Wahl der Landräte fallen in der Regel noch am Wahlabend. Weil die Auszählung für die Gemeinde- bzw. Stadträte und für den Kreistag je nach Größe der Kommune aufwändig sein kann, kann es sein, dass eine Auswertung zum Teil erst am Tag nach der Wahl erfolgt.

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