Bamberg erstattet Asylbewerbern gekürztes Taschengeld

26.4.2018, 13:31 Uhr
Das damalige Handeln des Sozialamts wurde als rechtswidrig eingestuft - nun werden die Kürzungen rückwirkend ausgezahlt.

© Peter Kneffel/dpa Das damalige Handeln des Sozialamts wurde als rechtswidrig eingestuft - nun werden die Kürzungen rückwirkend ausgezahlt.

Das städtische Sozialamt habe demnach damit begonnen, Kürzungen aufzuheben und angekündigt, einbehaltene Sozialleistungen an die Geflüchteten rückwirkend auszuzahlen. Das Landessozialgericht hatte in einem Eilverfahren Ende März die Kürzungspraxis der Behörde als "mit hoher Wahrscheinlichkeit" rechtswidrig eingestuft. Die Stadt hat trotz Anfrage noch nicht auf die Mitteilung des Flüchtlingsrates reagiert.

Im konkreten Fall vor dem Landessozialgericht ging es um eine iranische Asylbewerberin, der die Behörde die Sozialleistungen gekürzt hatte. Das Sozialamt hatte ihr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz "Einreise zum Sozialleistungsbezug" unterstellt. Das Gericht attestierte dem Amt ein fehlerhaftes Vorgehen und verfügte dabei "im Wege der einstweiligen Anordnung", die "mit hoher Wahrscheinlichkeit" rechtswidrige Kürzung zurückzunehmen. Das Gericht bescheinigte dem Sozialamt, dass schon das Verwaltungsverfahren zur Kürzung des Geldbetrages nicht zulässig war: "Eine gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung ist nicht gegeben. Insbesondere fehlt es an einem (...) Verwaltungsakt."

Die Stadt Bamberg reagierte damals gelassen auf die Entscheidung des Gerichts. Dieses habe seine Entscheidung ausschließlich mit Fehlern im formellen Bereich begründet. Die Richter hätten in ihrer Begründung "keine Aussage darüber getroffen", ob die von der Stadt verhängten Sanktionen "materiell rechtswidrig" seien. Seit 1. Januar dieses Jahres habe das Amt seine Vorgehensweise geändert. Leistungskürzungen erfolgten nun "durch einen schriftlichen Bescheid und nicht mehr durch den Erlass eines mündlichen Verwaltungsaktes".

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