Badeordnung in Neunkirchen erlassen

22.7.2018, 12:00 Uhr
Badeordnung in Neunkirchen erlassen

© Klaus-Dieter Schreiter

Wichtige Regelungen sind das Verbot für zerbrechliche Behälter im engen Umgriff des Schwimmbeckens und ein Fußballverbot. Die Gefahr abirrender Bälle zu den Liegeplätzen ist nicht von der Hand zuweisen, zudem könnten die spielenden Kinder ohne Mühe auf den Bolzplatz ausweichen. Das Bad ist ein Nichtraucherbetrieb; in der Nähe des alten Eingangs wird eine Raucherzone ausgewiesen und mit Sitzgelegenheit und Aschenbechern ausgestattet.

Eine Lösung für die "Untervermietung" des alten Bahnhofs durch den Trachtenverein wurde gefunden. Andere Vereine und Organisationen, die die vom Verein gepflegten und gereinigten Räume nutzen wollen, zahlen fünf Euro dafür.

Das neue Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Neunkirchner Feuerwehr wird europaweit ausgeschrieben. Es ersetzt ein Tanklöschfahrzeug aus dem Jahr 1990. Das Fahrgestell kostet rund 100 000 Euro; mit den nötigen Sonderausstattungen kommt das Auto gut über 450 000 Euro. Feuerwehrkommandant Robert Landwehr stellte dem Gemeinderat die wichtigsten Ausstattungsteile vor. "Wir haben für 25 Jahre nach vorne gedacht", sagte er zu der 120-seitigen Liste der Ausstattung. Besondere Bedeutung hat für die Rothelme die Seilwinde, da Einsätze bei Verkehrsunfällen immer häufiger werden. Neben den Winden in Forchheim und Gräfenberg wird sie die dritte im Landkreis sein. Die Schaumzumischanlage verringert die Wassermengen und damit die Folgeschäden bei normalen Bränden.

Es wurde die neue Gebührensatzung für Bestattungen erlassen. Die Gebühren fallen nun etwas geringer aus, weil die Kommune den kalkulatorischen Zins niedriger angesetzt hat. Auch die Ruhefristen sinken auf 20 Jahre, was ebenfalls die Erstgebühr senkt. Ausdrücklich geregelt ist nun, dass ein Hinterbliebener, der in Neunkirchen wohnt, für verstorbene Angehörige, die anderswo lebten, ein Grab erwerben kann.

Das Problem, dass Urnenplätze fast auf einem Durchgangsweg liegen, ist für den Friedhof Großenbuch geregelt worden. Die Baumbestattungen werden anstatt unter der Linde neben der Ritter-von Hoffmann-Gruft unter der Linde im Grabfeld C stattfinden. Der Markt schafft eine Granitstele für die Namen der Beerdigten und Granitsteine für die genauen Ruheplätze an.

Bläserklassen verlegt

Rechtlich kompliziert gestalten sich künftige Bläserklassen in der Grundschule. Bislang übernahmen Musiker der Jugend- und Trachtenkapelle die weiteren Musikstunden. Durch die Offene Ganztagsschule (OGTS) wandert Instrumentalunterricht als besonderes Angebot dorthin. Für eine monatliche Gebühr von 53 Euro einschließlich Leihinstrument können Eltern ihn in der OGTS dazubuchen.

Für die Schule hat die zeitliche Verlegung große Vorteile, denn ab der vierte Stunde sind nicht mehr alle Klassen im Haus und es stehen genug Räume für die kleinen Übungsgruppen zur Verfügung. Die Kosten für die Orchesterstunden übernimmt der Markt mit 6800 Euro. Es handelt sich um eine Übergangslösung, bis ein neues Schulhaus gebaut ist. Man hofft, dass dabei ein großer Raum mit Bühne ins Raumprogramm kommen kann.

Den Erwerb und Umbau des ehemaligen Raiffeisengebäudes neben der Kirche meldet der Markt beim Förderprogramm "Innen statt außen" an. Die Berechnungen der Fachplaner gehen von 3,65 Millionen Euro aus für Erwerb und Umbau plus die bei einem Grunderwerb fälligen Nebenkosten, vor allem die Grunderwerbsteuer. Kommt Neunkirchen in den Genuss einer Förderung, wären das fast drei Millionen Euro. Bis zur Entscheidung über die Förderung kann Neunkirchen die Immobilie nur unter Vorbehalt erwerben.

Der Abriss der Scheune gegenüber dem Friedhof, wo danach Parkplätze und Grünflächen entstehen sollen, meldet der Markt bei der Förderinitiative "Flächenentsiegelung" an. Man hofft von den auf 270 000 Euro geschätzten Kosten etwa 160 000 Euro zu erhalten.

Der Marktrat bestimmte Thomas Freymüller zum kommunalen Datenschutzbeauftragten. Der Fachmann ist für den Zweckverband IT-Franken tätig, der ab kommendem Jahr die Computertechnik in der Verwaltung betreut.

Vertagt wurde ein Beschluss zur Bebauungsplanänderung im Bereich Lindelbergstraße. Der Hintergrund ist ein Grundstücksgeschäft, das bislang noch nicht in trockenen Tüchern ist. Die Änderung sollte zusammen mit dem Ausbau der Gugelstraße erfolgen. Hierfür wurde bereits ein Städtebaulicher Vertrag mit einem Investor geschlossen.

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