Chance zur Entlastung der Bürger in Bubenreuth

31.3.2016, 06:00 Uhr
Chance zur Entlastung der Bürger in Bubenreuth

© Foto: Klaus-Dieter Schreiter

In Bubenreuth sind zuletzt die Rathsberger Steige und die Damaschkestraße ausgebaut worden. Laut Straßenausbaubeitragssatzung müssen sich die Anlieger entsprechend ihrer Grundstücksgröße an den Kosten beteiligen. Da der jeweilige Betrag einmalig erhoben wird kann das eine erhebliche Belastung bedeuten.

Aufgrund zahlreicher Proteste gegen diese Satzung – es wurde landesweit eine Petition mit dem Titel „Straßen saniert – Bürger ruiniert“ eingebracht, die von über 50 000 Bürgern unterschrieben wurde – will der Bayerische Landtag das Kommunalabgabengesetz (KAG) nun ändern. Die Änderung tritt am 1. April in Kraft.

Auswirkungen prüfen

Mit der Gesetzesänderung soll es möglich werden statt der einmaligen Erhebung des Beitrags wiederkehrende Beiträge zu erheben. Dadurch kämen die Bürger zwar nicht billiger weg, sie müssten aber nicht alles auf einmal bezahlen. Außerdem wäre es möglich die Beiträge auf alle Anlieger in der Gemeinde oder auf Teile hiervon wie zum Beispiel auf Orts- oder Stadtteile umzulegen. Das würde dann zu einer erheblichen Entlastung des einzelnen Beitragszahlers führen.

Die CSU- und SPD-Fraktion im Bubenreuther Gemeinderat wollen mit ihrem Antrag erreichen, dass die Verwaltung die Möglichkeiten der neuen Gesetzesregelung und deren Anwendung auf Bubenreuth prüft und darlegt, wie sich eine Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung auf die Belastung der Anlieger einer bereits sanierten Straße auswirken würde. Die Fraktion der Freien Wähler hatte bereits 2014 einen Antrag zu dem Thema gestellt, war damit allerdings noch weiter gegangen und wollte die Möglichkeit einer Abschaffung der Satzung geprüft haben.

Der Forderung von Christian Dirsch (Grüne), die Kosten für die beiden bereits sanierten Straßen Rathsberger Steige und Damaschkestraße nun auf alle Bürger in der Gemeinde umzulegen, erteilte Bürgermeister Norbert Stumpf allerdings eine Absage. Das gehe aus rechtlichen Gründen nicht, sagte er. Bereits abgeschlossene Maßnahmen müssten nach den zu dem Zeitpunkt der Fertigstellung geltenden Gesetzen abgerechnet werden. Das bedeutet, die Anlieger dieser beiden Straßen werden voll zur Kasse gebeten.

Nach umfangreicher Diskussion stimmte der Gemeinderat einstimmig für den Antrag von CSU und SPD. Auf Antrag von Tassilo Schäfer (CSU) sollen die Bubenreuther bei einer Bürgerversammlung über die Auswirkungen der Gesetzesänderung informiert werden. Christian Pfeiffer mahnte jedoch, „keinen Schnellschuss“ zu machen.

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