Hahnenkampf im Geflügelzuchtverein in Erlangen

11.2.2018, 11:30 Uhr

Dass es beim Karteln mitunter etwas lauter werden kann, ist hinlänglich bekannt. Da gehen ein paar Bier runter wie Öl, das Mundwerk wird loser, die Sprüche derber. All das "Wärddshausgschmarri" lässt gerne mal den Geduldsfaden reißen. Da kommt es auch vor, dass einer die Karten hinwirft und nach Hause geht.

Wie etwa Harry Brandt (alle Namen geändert): Nach ellenlangen Diskussionen darum, wer denn jetzt eigentlich gibt und wer herauskommt, ist ihm die Lust vergangen. Er steht auf und will den Heimweg antreten, als ihm jemand, wie Zeuge Klaus Bayer berichtet, "an Broggn hiehaut."

An dieser Stelle setzt auch die Anklageschrift ein. Harry vernimmt hinter sich: "Horch a mol! Du moust nu dein‘ Bollern zohln." - "Des mach‘ i, wann i mooch!", gibt er an, geantwortet zu haben. Dann schaukelt sich die Debatte so weit hoch, dass der Beschuldigte Roland Haug Harry verfolgt – bewaffnet mit einem Stuhl, den er seinem Kontrahenten mit den Beinen voran ins Gesicht geschlagen haben soll.

Als Fritz Sentner beherzt eingreift und schlichten will, bekommt er laut Staatsanwaltschaft die Faust des Angeklagten im Gesicht zu spüren. Seine Brille verbiegt sich dabei und hat wenig später nur noch Schrottwert.

Was alle Beteiligten – auch die weiteren Mitglieder der Spielrunde, die als Zeugen geladen sind – bestätigen, ist: Es war Alkohol im Spiel. Jeder kam mindestens auf drei Bier. Bis auf den Anwesenden Helmut Maier, der bei der Befragung angeben sollte, was er wahrgenommen hatte, sich jedoch nur bruchstückhaft erinnert: "Iech hob elf Bier g’habt, iech hob do nix mehr g’seng!" Richter Wolfgang Pelzl stellt schließlich die Zwischenfrage, die allen Verhandlungszuschauern unter den Nägeln brennt: Nämlich, ob die Herren denn zwischen all dem Bier und Karteln eigentlich irgendwann auch einmal Geflügel züchten.

Der Kampf endet mit einer Beule und Würgemalen

Der Hahnenkampf endete schließlich mit einer Beule und Würgemalen, daher ermittelten die Behörden wegen gefährlicher Körperverletzung. Warum die Polizei allerdings erst eine Woche später informiert wurde, und Harry sich erst knapp drei Wochen nach dem Vorfall in ärztliche Behandlung begab, wissen die Beteiligten auch nicht mehr so recht zu beantworten.

Diesbezüglich lassen alle Zeugen und Geschädigten mehrfach den Satz "Waas i nimmer" verlauten, man habe den Streit erst intern klären wollen, Pelzl wittert zwischenzeitlich sogar eine Verschwörung gegen den Angeklagten.

Fest steht für ihn trotz aller Widrigkeiten: Es ist definitiv etwas passiert. Dafür sprechen die Würgemale, das Hämatom sowie die kaputte Brille. Zudem ergibt sich aus allen Aussagen, dass ein Stuhl zumindest im Spiel war. Ob er als Waffe benutzt wurde, bleibt Spekulationssache.

Zudem mutet es verwunderlich an, dass Nebenkläger Harry erst wesentlich später zum Arzt ging. Klaus bezeichnet das Geschehen als "lumberdde G’schicht", ob er damit die Anzeige oder die Schlägerei meint, verrät er allerdings nicht. Da zu viele Fragen ungeklärt bleiben, rät Pelzl der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen.

Die Auflage für den Angeklagten: 1000 Euro für die kaputte Brille, 700 Euro an die Staatskasse und ruhigeres Blut bei der nächsten Bierkopfrunde.

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