Höhere Geldbußen für ein besseres Miteinander

8.4.2013, 10:21 Uhr

Erlangens Ordnungs- und „Radfahr“-Referentin Marlene Wüstner verweist vor allem darauf, dass nach dem neuen Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht etwa bloß die rücksichtslosen Radfahrer — die Begriffe Rüpel- oder gar Kampfradler lehnt sie ab, weil sie sich nicht mit der Wirklichkeit deckten – stärker zur Kasse gebeten würden, sondern auch die Autofahrer, die Radlern das Leben schwer machen oder diese gar gefährdeten.

So wird künftig das Parken auf Geh- und Radwegen stärker sanktioniert (20 statt 15 Euro), das Parken auf Schutzstreifen (also für Radler abgetrennten Straßenrändern) kostet 20 statt zehn Euro, verdoppelt wird auch das Bußgeld für das Nichtbeachten von Fußgängern oder Radfahrern beim Aussteigen. Das unerwartete Türaufreißen hat übrigens gerade zu einem schweren Sturz einer städtischen Mitarbeiterin geführt, die von einer Autotür gefällt wurde – ein Vorgang, der mit einem Bußgeld allerdings nicht erledigt ist.

Gefährliche Geister-Radler

Nachdem sich erst unlängst der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Kay Nehm, etwas polemisch, wie er einräumte, über „Rüpel-Radler“ beschwert hatte („Kaum ein Radler fährt mit vorgeschriebener Beleuchtung, kaum ein Radler kümmert sich um Fahrtrichtung oder um Ampeln“), sind nun auf Initiative der Bundesländer auch Verstöße der Radfahrer teurer geworden. Fahren ohne Licht kostet zum Beispiel 20 Euro, doppelt so viel wie bisher. Fürs Radeln durch Fußgängerzonen werden 15 statt zehn Euro fällig. Nicht erneut teurer wurden dagegen schwere Vergehen wie das Überfahren roter Ampeln. Hierfür wurde die Buße bereits 2009 auf 45 Euro erhöht, dazu kommt ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg.

Zwei weitere Verschärfungen des Bußgeldes sind vorgesehen, wenn Radfahrer falsch in die Einbahnstraße abbiegen (in Erlangen mit seinen für Radfahrer „offenen“ Einbahnstraßen nicht unwahrscheinlich) sowie die Nichtbenutzung von Radwegen. Hier hat der Gesetzgeber aber bereits Klarheit geschaffen. Danach muss nur dort ein Radweg benutzt werden, wo dieser auch ausdrücklich beschildert ist, andernfalls kann der Radfahrer Radweg oder Straße benutzen. Weiter unter Strafe steht natürlich das Befahren eines Radwegs in falscher Richtung – eine der wichtigsten Quellen für Unfälle zwischen Radfahrern, aber auch bei aus Grundstücken ausfahrenden Autos.

„Keine neue Situation“, so Marlene Wüstner, „ergibt sich an den Ampeln. Dort wo eine Radfahrer-Ampel in Betrieb ist, gilt sie für Radfahrer, sonst gilt die Ampel für alle Fahrzeuge.“ Das gilt unvermindert auch für die Radstreifen, die an großen Kreuzungen für Radfahrer vor den Autos angelegt wurden, sodass die Zweiräder zuerst losfahren können.

Wichtig für die Ordnungsreferentin ist das Signal, das von den Neuregelungen und dem verschärften Bußgeldkatalog ausgeht: „Es geht in Richtung gegenseitige Rücksichtnahme – das entspricht auch unseren Bestrebungen.“ Das Polarisieren durch einzelne Interessenverbände bringe keine Verbesserungen.

Die organisierte Radler-Lobby verweist darauf, „dass Kritisieren und Bestrafen allein das Verhalten nicht ändert“, wie Anja Hänel vom Verkehrsclub Deutschland (VCD) sagt. „Wer das Klima auf der Straße wirklich verbessern will, muss den steigenden Rad- und Fußverkehrsanteil akzeptieren.“ Und auch der ADFC hält mehr Kontrollen und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Innenstädten für nötig – für Autos, wohlgemerkt. Mehr separate Radwege seien dagegen nicht immer sinnvoll. Denn die verlaufen teils hinter parkenden Wagen oder Büschen – und Autofahrer sehen es erst ziemlich spät, wenn an einer Kreuzung plötzlich ein Radler kommt.

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