Mann bekommt Geldstrafe für Kindesmisshandlung

17.2.2014, 08:00 Uhr

Richter Wolfgang Pelzl entsprach damit dem Antrag von Staatsanwältin Andrea Elfrich. Bei der Begründung dieser vergleichsweise milden Strafe fand der Richter vor allem scharfe Worte für die als Nebenklägerin anwesende Mutter des Opfers.

Diese hatte das sehr lebhafte einjährige Mädchen für mehr als acht Stunden mit dem Angeklagten allein gelassen, obwohl er das Kind zuvor nie selbständig betreut hatte. Sie hatte auch die Verwendung eines Spielzeugs nach eigener Aussage schon in der Vergangenheit zugelassen, welches selbst ohne Eingreifen des Angeklagten zu Verletzungen oder zum Tod hätte führen können. Um diese Begründung ungestört vortragen zu können, musste Richter Pelzl der Mutter des Kindes nach mehrfacher Aufforderung zum Schweigen schließlich ein Ordnungsgeld von 150 Euro für den Fall weiterer Störungen androhen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, im September 2013 die einjährige Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin misshandelt zu haben. Er habe das Kind mehrfach mit der Hand auf den Kopf sowie mit einem stumpfen Gegenstand auf das Gesäß geschlagen. Der Angeklagte habe das Kind verletzt, da er mit dessen Betreuung überfordert und deshalb in Wut geraten war.

In der über zwei Stunden dauernden Hauptverhandlung hörte das Gericht ausführliche Aussagen der Mutter des Opfers, einer Kinderärztin, eines Polizeibeamten und eines Professors der Rechtsmedizin. Auch der Angeklagte selbst äußerte sich nach einigem Zögern zur Sache. Er gestand ein, überfordert gewesen zu sein und daher grob mit dem Kind umgegangen zu sein. Er habe es aber nicht geschlagen und auch nicht versucht, die Verletzungen vor der Mutter zu verbergen.

Wie dargestellt wurde, hängte sich das Kind wiederholt eine Tasche mit langen Griffen um den Hals und stolperte dann darüber. Bei der Tasche handelte es sich um ein Spielzeug, mit dem das Mädchen auch in Anwesenheit der Mutter oft spielte.

Schließlich entledigte sich das Kind seiner gefüllten Windel und verteilte den Inhalt auf der Wohnzimmercouch sowie dem eigenen Körper. Der Angeklagte säuberte das Mädchen, welches daraufhin nackt flüchtete, um Fangen zu spielen.

In der Folge versetzte der Angeklagte dem Kind mehrere Schläge mit der flachen Hand auf das Hinterteil, die zu schweren, mehrere Tage lang dunkelblau verfärbten Hämatomen führten. Die Kinderärztin beschrieb diese als „beeindruckend“. Sie waren der Anlass für die Einschaltung einer Münchner Beratungsstelle für Hausärzte, die von einer Kindesmisshandlung ausgeht.

Als das Kind später erneut mit der Tasche spielte, riss der Angeklagte ihr diese so brutal vom Hals, dass Strangulationsmale entstanden. Eine solche Behandlung kann laut Aussage des Rechtsmediziners in seltenen Fällen zum Tod durch Herzstillstand führen.

Dass der Angeklagte auch die Verletzungen am Kopf des Kindes verursacht hatte, ließ sich dagegen nicht nachweisen. Seine Erklärung, das Kind sei von seinem Hochbett gestürzt, könnte, so der Richter, wahr sein.

Staatsanwältin Andrea Elfrich rekapitulierte in ihrem Plädoyer diese Abläufe und erklärte, es sei in Anbetracht all dessen verständlich, dass der Angeklagte in Rage geraten sei, nicht jedoch, dass er letztlich die Beherrschung verlor. Sein Verhalten stelle eine strafbare Körperverletzung dar.

Zu seinen Lasten müsse dabei gewertet werden, dass das Opfer erst ein Jahr alt und ihm hilflos ausgeliefert war. Dieser Wertung schloss sich das Gericht an.

Dem Verurteilten war angesichts der milden Strafe keine Erleichterung anzusehen. Die Höhe der Tagessätze wurde auf 25 Euro festgesetzt, da dem Mann monatlich nur 800 Euro zur Verfügung stehen. Sein übriges Einkommen wird als Unterhalt für seine beiden älteren Kinder, mit denen er keinen Kontakt hat, gepfändet.

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