Mit Nazi-Emblemen durch die Gegend gelaufen

8.9.2011, 00:00 Uhr
Mit Nazi-Emblemen durch die Gegend gelaufen

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Mit der rechtsextremen Szene wolle er nichts zu tun haben, gab der Mann bei der Verhandlung vor Strafrichter Wolfgang Pelzl an. Er habe in der Vergangenheit sogar an Demonstrationen gegen Rechtsextremismus teilgenommen, sagte der Mann aus, aber auch eine gewisse Faszination für den Nationalsozialismus empfunden.

„Zufällig“ T-Shirt getragen

So ganz glauben wollte ihm seine Ausführungen weder der Richter noch die Staatsanwaltschaft, schließlich trug der Mann bei der Polizeikontrolle auch ein T-Shirt mit der Aufschrift „ZOG-Killer“. „ZOG“ ist die Abkürzung für die vor allem in Neonazi-Kreisen verwendete, antisemitische Formulierung „Zionist Occupied Government“. Der 47-Jährige gab an, das T-Shirt gehöre einem Bekannten, er habe es zwar an diesem Tag zufällig getragen, aber ohne zu wissen, wofür die Abkürzung stehe. Da der Mann über ein stattliches Vorstrafenregister verfügt, beantragte die Staatsanwaltschaft ihn zu zwei Monaten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Seine Verteidigerin plädierte dagegen für eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen.

Der Urteilsspruch von Strafrichter Wolfgang Pelzl lag mit 120 Tagessätzen zu je 15 Euro, insgesamt 1800 Euro, deutlich darüber. Er nehme es dem 47-Jährigen „nicht im Geringsten“ ab, dass die Kombination aus Anhänger und T-Shirt Zufall gewesen sein soll, sagte Pelzl in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe während der Verhandlung einen „sehr uneinheitlichen Eindruck“ auf ihn gemacht. Er sei wohl kein verschworener Faschist aus voller Überzeugung, sondern neige eher zu Provokationen jeder Art. Eine Verurteilung zu einer kurzen Freiheitsstrafe ohne Bewährung sehe er aber ausnahmsweise nicht als zwingend an, so Pelzl.

 

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