Die Grundsteuer ist nicht für den Straßenbau da

11.12.2016, 06:00 Uhr
Der Zwist um kaputte Straßen könnten einige Ebermannstädter um den Weihnachtsfrieden bringen.

© Thomas Scherer Der Zwist um kaputte Straßen könnten einige Ebermannstädter um den Weihnachtsfrieden bringen.

In Ebermannstadt haben über 200 Haushalte einen Bescheid von der Stadtverwaltung erhalten. Sie müssen nun die Beiträge zu Herstellung und Ausbau ihrer jeweiligen Straßen zahlen, von denen sie lange glaubten, die Kosten kämen nicht auf sie zu. Sie fühlen sich von der Stadt verraten, weil der frühere Bürgermeister ihnen über 20 Jahre lang versprochen hatte, dass sie die Straßenerneuerungen nicht bezahlen müssen – was er nicht hätte tun dürfen. Entsprechend wurden auch keine Rücklagen dafür angelegt.

Und jetzt müssen sie doch zahlen, es kommt teilweise zu finanziellen Härtefällen. Die Frage der Rückwirkung erbost manche Ebermannstädter zutiefst und sie meinen, Stadtrat und Bürgermeisterin hätten darauf verzichten können: Sie ist nämlich nicht zwingend vorgeschrieben.

Wir haben daher noch einmal der Pressestelle des Landratsamtes in Forchheim die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang vorgelegt.

 

Im Kommunalabgabengesetz (KAG) wird die Rückwirkung einer Straßenausbaubeitragssatzung (Sabs) nicht zwingend vorgeschrieben. Warum hat das Landratsamt sie dann trotzdem verlangt?

Die Rechtslage zur Straßenausbaubeitragssatzung in Ebermannstadt ist klar, wurde vom Landratsamt, vom Ministerium, der Regierung von Oberfranken und dem Bayerischen Gemeindetag bestätigt und der Stadt Ebermannstadt erläutert. Laut KAG gibt es bei der Rückwirkung grundsätzlich ein Ermessen. Auf Grund der Haushaltssituation war das Ermessen in Ebermannstadt aber auf null reduziert. Die Kommunalaufsicht hätte die Nichteinführung einer entsprechenden Satzung beanstanden und das Mittel der Ersatzvornahme (= Landratsamt entscheidet anstelle des Stadtrates) prüfen müssen, was aber von niemanden gewollt war.

 

Anstelle der Straßenausbaubeiträge finanzierte Ebermannstadt die Straßen durch eine Anhebung der Grundsteuer. Was ist daran falsch?

Die Einnahmenbeschaffung einer Gemeinde oder Stadt in Bayern ist gesetzlich geregelt. Die Reihenfolge ist zwingend einzuhalten (Art. 62 Abs. 2 Gemeindeordnung). Demnach müssen Beiträge und Gebühren zum Beispiel für Straßenausbaumaßnahmen (besondere Entgelte) zwingend vor Steuereinnahmen wie zum Beispiel Grundsteuer erhoben werden. Eine direkte Finanzierung der Straßen durch die Grundsteuer ist nicht möglich.

 

Was wäre geschehen, wenn der Stadtrat sich geweigert hätte, die Sabs rückwirkend gelten zu lassen?

Es macht wenig Sinn über frühere Dinge im Konjunktiv zu reden. Fakt ist aber, dass 2014/2015 allen Beteiligten die Rechtslage klar war, diese durch die Rechtsaufsicht der Stadt vermittelt wurde und die Stadt danach auch korrekt gehandelt hat.

 

Wie viele Gemeinden im Landkreis haben keine Straßenausbaubeitragssatzung?

Im Landkreis Forchheim haben alle Gemeinden — auch welche mit wesentlich besserer Finanzlage — eine solche Satzung.

 

Wie steht Landrat Hermann Ulm (CSU) persönlich zur Sabs? Schließlich war er ja auch mal Bürgermeister.

Landrat Ulm: „Auch ich habe in meiner Zeit als Bürgermeister Straßenausbaubeiträge erheben müssen (wie jeder andere Bürgermeister auch), zum Teil auch weit höhere Summen als zurzeit diskutiert werden und zum Teil auch für Maßnahmen, die bis in die 90er zurückreichten. Es gab keine Widersprüche oder Probleme, die nicht mit einem persönlichen Gespräch zu lösen gewesen wären. Vor diesem Hintergrund habe ich auch im Rahmen von Gesprächen und dem runden Tisch versucht zu vermitteln.“

7 Kommentare