Forchheim: "Mein Kampf" online verkauft

27.10.2016, 16:34 Uhr
Forchheim:

© Roland Huber

Weil Adolf Hitler mehr als siebzig Jahre tot ist, war der Urheberrechtsschutz für die Schrift abgelaufen. Nun darf jeder das Buch veröffentlichen, allerdings nur mit kritischem Kommentar. Im Gerichtssaal drehte sich alles um die Frage, ob der angebotene Nachdruck einer Ausgabe aus dem Jahre 1943 zum Preis von knapp 40 Euro ausreichend kommentiert ist.

Der Herausgeber des in Russland ansässigen Verlages, der auch andere antisemitische Werke und Schriften der Nazi-Größen Joseph Goebbels oder Alfred Rosenberg anbietet, hatte es bei einigen dürren Sätze belassen. Die 53-jährige Angeklagte räumte ein, das Buch angeboten zu haben, argumentierte aber, sie hätte sich "auf der sicheren Seite" gefühlt.

"Ein einfaches Vorwort, in dem der Herausgeber sich distanziert, ist meines Erachtens nicht geeignet," so Strafrichterin Silke Schneider. Denn damit könne jede Hetzschrift verbreitet werden, die zum Hass gegen Minderheiten aufstachele und zu Gewalt aufrufe. "So einfach kann man es sich nicht machen." Die Angeklagte hätte das wissen können und sich als Buchhändlerin auch kundig machen müssen. Im Zweifelsfall habe sie auf den Verkauf verzichten können.

"Sie ist Buchhändlerin und sonst gar nichts," erklärte Rechtsanwalt Martin Kefer (Fürth), der die einschlägig Vorbestrafte verteidigte. Als sie vor zehn Jahren ihren Online-Buchhandel, damals noch im Landkreis Erlangen-Höchstadt, gegründet hatte, war sie auch schon ins Visier der Justiz geraten. Der Verteidiger hingegen wollte einen Freispruch.

Strafrichterin Silke Schneider beließ es bei einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 25 Euro Geldstrafe sowie der Einziehung des Computers der Buchhändlerin als Tatmittel. Dadurch sei ihr monatliches Einkommen von 1000 auf 800 Euro geschrumpft, so die Verurteilte.