Wie viel sollen die Bürger aus ihrer Gemeinde erfahren?

6.12.2017, 06:00 Uhr
Wie viel sollen die Bürger aus ihrer Gemeinde erfahren?

© F.: colourbox.de

Wann ihr Gemeinderat tagt und was er in den Sitzungen diskutiert, erfahren die Bürger beispielsweise aus der Zeitung. Zeitversetzt finden die Informationen den Weg in die Amtsblätter der Gemeinden, die meist auch online erscheinen. Die Niederschriften mit Diskussionen und Entscheidungen, die in einer Sitzung getroffen wurden, werden in der folgenden vom Rat abgesegnet. All das ist im digitalen Zeitalter zu wenig Transparenz, findet der CSU Ortsverband Dormitz.

Die Bürger sollen mehr erfahren und vor allem zügiger informiert werden als bisher. Ein Grund, den der Verband nennt: Es würde immer mehr in nichtöffentlichen Sitzungen entschieden. Und: "Die Kommunikation von Seiten des Rathauses ist durchaus verbesserungswürdig", erklärt Christoph Schmitt, Vorsitzender des Ortsverbandes. Was in den Sitzungen besprochen wird, würde zum Teil erst nach acht Wochen im Amtsblatt stehen — das sei zu lang. "Da ist ja die nachfolgende Sitzung schon vorbei."

Bürgermeister Holger Bezold (FW) versteht die Aufregung des Ortsverbandes nicht. "Es werden nur klar definierte Themen in nichtöffentlichen Diskussionen besprochen, das sind ortsbezogen aber wenige." Beschwerden von Bürgern, das Rathaus arbeite zu intransparent, habe er nicht gehört. "Im Gegensatz zu anderen Gemeinden behandeln wir sogar Auftragsvergaben öffentlich." Zu den meisten Ratssitzungen würden allerdings kaum Bürger erscheinen. Christoph Schmitt sieht das anders. "Viele wünschen sich mehr Informationen."

Der CSU-Ortsverband reichte im April 2017 einen Antrag mit drei Transparenz-Punkten im Gemeinderat ein. Letzterer lehnte zwei davon ab. Daraufhin wandte sich der Ortsverband zur Klärung ans Landratsamt, das die Kommunalaufsicht führt. Teilweise hatte er damit Erfolg:

Der Gemeinderat muss einen Beschluss rückgängig machen, da er gegen die Bayerische Gemeindeordnung verstößt: Die Räte hatten abgelehnt, dass der Bürgermeister die Informationen aus nichtöffentlichen Sitzungen öffentlich machen muss, nachdem der Grund für die Geheimhaltung weggefallen ist. Artikel 52 (3) der Gemeindeordnung schreibt aber genau das vor — Dormitz muss den Beschluss also rückgängig machen. Doch mit dem Thema Veröffentlichung tun sich manche Gemeinden schwer: Wann der Geheimhaltungsgrund wegfällt und ob, hängt vom Thema ab. Bei bestimmten Angelegenheiten, wie etwa Personalsachen oder Gehaltsentscheidungen, fällt er laut Landratsamt nie weg. Ein anderer Klassiker sind Grundstücksverhandlungen: Zwar wird im Normalfall auch so bekannt, wer ein Areal erworben hat, vor allem in kleinen Gemeinden, aber: Der Verkaufspreis wird oft nicht öffentlich bekannt.

Ähnlich liegt der Fall bei Auftragsvergaben: Einige Gemeinden führen sie komplett in nichtöffentlichen Sitzungen durch. Andere geben bekannt, wer sie gewonnen hat. Wer der nächst günstige Anbieter war, wird nicht genannt — in vielen Fällen begründet mit Datenschutz- oder Wettbewerbsargumenten. Ob dies immer gerechtfertigt ist, und ob nach einer gewissen Zeit bestimmte Informationen nicht doch bekannt werden dürften, weil das Wohl der Allgemeinheit oder Einzelinteressen eben nicht mehr gefährdet sind, darüber lässt sich streiten.

Denn gesetzliche Fristen für eine Veröffentlichung gibt es nicht. Auch beim "wie" gibt es Ermessensspielraum: Die geheim gefassten Beschlüsse können im Amtsblatt abgedruckt werden. Oder der Bürgermeister gibt sie in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt. Sie können im Internet, beispielsweise auf der Webseite der Gemeinde erscheinen — dann sind sie aber für jedermann einsehbar, nicht nur für Gemeindebürger.

Ob die geheim gefassten Beschlüsse wirklich irgendwann öffentlich gemacht werden, wird aber nicht überprüft. Laut Landratsamt ist eine flächendeckende, regelmäßige Kontrolle nicht möglich — wie auch, wenn die betreffenden Angelegenheiten nichtöffentlich behandelt wurden. Die Kommunalaufsicht reagiert erst, wenn etwas — wie im Fall Dormitz — beanstandet wird. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Der Grat zwischen Rechtmäßigkeit und eigenem Ermessen, auf dem die Stadt- und Rathauschefs im Tagesgeschäft wandeln, ist schmal. Zwar gibt es sogenannte Kommentare zur Gemeindeordnung, die in verzwickten Fällen helfen sollen, zu entscheiden, ob ein Sachverhalt (noch) der Geheimhaltung unterliegt. Doch letztlich bleibt ein Auslegungsspielraum.

"Ich habe kein Interesse daran, hinter verschlossenen Türen zu arbeiten. Aber der Zeitpunkt, zu dem die Allgemeinheit informiert wird, muss auch reif sein", meint der Dormitzer Bürgermeister Bezold. Er könne die Dinge auch nicht am Gemeinderat vorbei in die Welt setzen.

 

 

 

 

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