Aus für Solaranlage

12.5.2010, 00:00 Uhr
Aus für Solaranlage

© Hans-Joachim Winckler

Die von der Bundesregierung zusammengestrichene Solarstromvergütung war für die Entscheidung nicht ausschlaggebend. Vielmehr haben anonyme Drohungen gegen Familienmitglieder zu dem Schritt geführt. »Nicht gegen alle Widerstände«, so der Grundeigentümer, wolle er solch ein Projekt übers Knie brechen. Landwirt Hans-Peter Rotter, Pächter der für die Solaranlage vorgesehenen Flächen direkt am eigenen Hof, distanziert sich von den Auswüchsen, räumt aber ein, das Projekt habe in Ritzmannshof »eine explosive Stimmung« erzeugt.

Dies vor allem, weil sich Bewohner übergangen fühlten und weil die Solaranlage laut Rotter viel zu nahe an ihren Häusern entstehen sollte. Unterschriften wurden gesammelt, wobei es den Grundbesitzer verwunderte, dass sich auch Nürnberger und Erlanger in die Listen eingetragen haben. Doch Rotter gibt zu bedenken, dass bei einem derartigen Großprojekt selbst die Nachbarkommunen zu Rate gezogen werden. Oberasbach hat das Vorhaben - wie berichtet - bereits abgelehnt.

Um ein Zeichen gegen Atomstrom zu setzen, hat der Investor auch nach dem Aus für den Standort Ritzmannshof noch Interesse am Bau einer großen Freiflächen-Solaranlage. Selbst mit der 15-prozentigen Kürzung der Einspeisevergütung ab Juli könne er leben. Hauptsache, die Anlage werde kein Draufzahlgeschäft. Viel Geld hat er bereits in ein ökologisches Standortgutachten investiert, das eine Aufwertung der Ackerfläche nachweist. Der Fürther Bauausschuss gab dem Projekt daraufhin grünes Licht.

Zerschlagen hat sich im Tauziehen um den Standort ein Tauschgeschäft: Rotter hatte im Gegenzug zum Pachterlass einen Hektar Industriegelände an der Hafenstraße angeboten. Allerdings gehört ihm nur die Hälfte der Fläche - und die Erbengemeinschaft, die über den Rest verfügt, wollte sich nicht 20 Jahre lang festlegen. Auf zwei Jahrzehnte ist nämlich der Förderzeitraum von Photovoltaikanlagen begrenzt. Nur mit der Hälfte der Alternativfläche hätten sich die Investitionen aber nicht gerechnet.

Mit fliegenden Fahnen war der Investor schon auf den Tausch eingegangen. Industriegelände ist als Solarstandort schließlich weniger konfliktträchtig als Ackerland. Beim Stadtplanungsamt hatte er einen Bauantrag für die Fläche an der Hafenstraße angekündigt, um keine Zeit zu verlieren. Auch mit jeder anderen Tauschfläche wäre er einverstanden. Fürths Solarbeauftragter Johann Gerdenitsch will nun gemeinsam mit dem Liegenschaftsamt alle in Frage kommenden Grundstücke unter die Lupe nehmen. »Interessenten für große Photovoltaikanlagen gibt es auch nach den neuen Abstrichen an der Förderung genug«, berichtet der Fachmann.

Ein Problem ist laut Gerdenitsch die noch nicht restlos geklärte Frage, auf welchen Freiflächen Solaranlagen nach den neuen Regelungen gefördert werden. Das betrifft insbesondere die Randbereiche von Bundesstraßen und Bahnlinien. Was Gerdenitsch freut, ist die wachsende Bereitschaft von Gewerbebetrieben, Photovoltaikanlagen auf ihren Dächern zu installieren. »Da werden wir noch einige Megawatt hinkriegen«, prophezeiht der Solarbeauftragte.

Er hofft, dass der Widerstand des Bundes Naturschutz (BN) gegenüber Freiflächenanlagen schwindet, wenn sich abzeichnet, dass die Dachflächen-Potenziale bald erschöpft sind.

Zumindest bei belasteten Arealen wie Altdeponien sollten die Naturschützer, so Gerdenitsch, ein Auge zudrücken. BN und die städtische Umweltplanung haben sich bereits darauf verständigt, einen Kriterienkatalog für die Genehmigung von Freiflächenanlagen auszuarbeiten. Der soll im Juli dem Umweltausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden. VOLKER DITTMAR