Baden im Fluss bleibt in Fürth verboten

19.6.2018, 08:15 Uhr
Baden im Fluss bleibt in Fürth verboten

© Foto: Hans-Joachim Winckler

In den vergangenen Jahren hatte es zwar Signale der Stadt gegeben, die eine Lockerung des strikten Verbots möglich erscheinen ließen – doch derzeit "sieht es nicht gut aus", so Hans-Peter Kürzdörfer, Leiter des Fürther Umwelt- und Ordnungsamts, auf FN-Anfrage.

Seit 2016 und noch bis 2020 werden regelmäßig am Röllingersteg (Pegnitz) und beim ehemaligen Flussbad an der heutigen Uferpromenade (Rednitz) Wasserproben genommen und im Labor analysiert; denn die letzten verfügbaren Werte stammten aus den Jahren 2011 bis 2014. Der Zwischenstand: Die Parameter, die für die Einstufung als geeignetes Badewasser relevant sind, haben sich kaum verbessert. Sowohl die Grenzwerte für Kolibakterien als auch für Enterokokken, beide aus Fäkalien stammend, wurden stark überschritten. Teils waren die Werte so drastisch, dass Kürzdörfer kaum Hoffnung hat, sie könnten in den kommenden beiden Jahren noch bis in den grünen Bereich sinken.

"Baden verboten" dürfte es also auf absehbare Zeit weiter heißen. Darauf allerdings, das zeigt sich Sommer für Sommer, pfeifen viele Fürther. Sie stürzen sich ungehemmt in die Rednitz nahe dem ehemaligen Flussbad und vor allem in die Pegnitz, die mit ihrem Strand an den Schleifen unterhalb der Uferstand besonders einladend wirkt.

Selbst wenn die Stadt das geltende Verbot nicht gerade mit Nachdruck durchsetzt – von der verlockenden Abkühlung rät der Amtsleiter ab. Vor allem Kinder und Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen würden ein "gewisses Risiko" eingehen. "Auch das Gesundheitsamt spricht sich klar dagegen aus", betont Kürzdörfer.

Und was ist mit dem Main-Donau-Kanal? Dort erlauben die Stadt und das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt in Nürnberg das Baden erst recht nicht. Denn durch den Schiffsverkehr sowie den Betrieb der Schleusen und Wehre "bestehen besondere Gefährdungen für Schwimmer", heißt es von Seiten der Bundesbehörde. Und Kürzdörfer fehlt schon für den Gedanken daran jedes Verständnis: "Das ist lebensgefährlich!"

In bestimmten Bereichen des Kanals ist das Baden nach der Verordnung für Bundeswasserstraßen – dazu gehört der Kanal – ohnehin generell nicht gestattet, insbesondere hundert Meter oberhalb und unterhalb von Wehr- und Schleusenanlagen, einschließlich Hafeneinfahrten und Brücken. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 100 Euro geahndet werden.

 

Übrigens: Unsere interaktive Karte zeigt Badeseen und Freibäder in der Region. Wenn Sie die Karte nicht sehen können, klicken Sie einfach hier.

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