Beim Arzt hinterlegen

31.3.2007, 00:00 Uhr
Beim Arzt hinterlegen

© Kögler

Frau Übelacker, wie oft werden Sie nach einer Patientenverfügung gefragt?

Übelacker: Nahezu täglich während unserer Sprechstunde. Das Interesse ist sehr groß.

Haben Sie selbst schon eine verfasst?

Übelacker: Mein Mann und ich sind noch dabei, sie zu entwerfen. Ich will, dass er Entscheidungen treffen kann, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage sein sollte. Meine Eltern haben schon eine.

Was raten Sie Menschen, die eine solche Verfügung verfassen möchten?

Übelacker: Im Internet gibt es um die hundert verschiedene Vordrucke. Ich empfehle das Formular des Bayerischen Justizministeriums. Man kann es sicherlich alleine ausfüllen. Sinnvoll ist aber immer eine Beratung mit vielen Beispielen. Für den behandelnden Arzt und auch für die Angehörigen ist es ja wichtig, dass sie im konkreten Fall eine Entscheidungshilfe haben. Da reicht es nicht, wenn drinsteht: Ich will nicht an viele Schläuche angeschlossen sein.

Wo kann man sich beraten lassen?

Übelacker: Zum Beispiel bei mir als Seniorenbeauftragter, beim Seniorenrat, bei den Wohlfahrtsverbänden, bei der Betreuungsstelle der Stadt Fürth und beim Hospizverein.

Und wo sollte man die Patientenverfügung aufheben?

Übelacker: Auf keinen Fall zu Hause irgendwo in der Schublade. Es handelt sich ja um einen privaten Vertrag, den Auftraggeber und Bevollmächtigter miteinander abschließen. Jeder sollte ein von beiden unterschriebenes Original in Händen halten. Sinnvoll ist es außerdem, die Patientenverfügung ausführlich mit dem Hausarzt zu besprechen - der sollte sich dafür wirklich Zeit nehmen - und bei ihm eine Kopie zu hinterlegen. Zusätzlich sollte man ein kleines Kärtchen bei seinem Personalausweis aufbewahren, auf dem vermerkt ist, dass es eine Patientenverfügung gibt, wo sie sich befindet und wer verständigt werden muss. Sollte man einen Unfall haben, dann suchen die Sanitäter sicher nach dem Ausweis und werden aufmerksam.

Was ist denn der Unterschied zur Vorsorge-Vollmacht?

Übelacker: Die Patientenverfügung regelt, wie jemand im Krankheitsfall behandelt werden möchte, also beispielsweise wann lebenserhaltende Maßnahmen abgebrochen werden sollen. In der Vorsorge-Vollmacht kann man noch weitere Bereiche absichern, also einem Menschen seines Vertrauens eine Vollmacht über Vermögen, Aufenthaltsbestimmung, Postangelegenheiten, Vertretung vor Gericht und Ähnliches geben.

Braucht man dafür einen Notar?

Übelacker: Nein, im Prinzip nicht. Ich empfehle, dann einen Notar einzuschalten, wenn es um großes Vermögen oder Immobilienbesitz geht. Sonst ist das nicht nötig.

Mit welchen Gefühlen beobachten Sie denn die Debatte im Bundestag, die sich zu diesem Thema in den kommenden Wochen noch fortsetzen soll?

Übelacker: Es ist nicht einfach, sich mit dem Tod auseinanderzusetzen, das macht niemand gerne. Aber es ist notwendig. Meiner Meinung nach sollte der Staat hier so wenig wie möglich reglementieren. Ich bin klipp und klar gegen eine Verschärfung des geltenden Rechtes. Manche Senioren sind sehr skeptisch und haben Zweifel, ob die Ärzte sich im Fall der Fälle an die Patientenverfügung halten. Die Zweifel sind vielleicht sogar berechtigt. Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit. Aber ich bin überzeugt: Die Patientenverfügung ist ein wirksames Instrument zu einer eigenverantwortlichen Selbstbestimmung.

Interview: BIRGIT HEINRICH