Die Kirche bittet um Teil zwei der Steuer

4.5.2011, 22:00 Uhr
Die Kirche bittet um Teil zwei der Steuer

© Winckler

Die wohl drängendste Frage, die sich viele evangelische Christen jedes Jahr aufs Neue stellen, wenn ihnen die Zahlungsaufforderung ihrer Kirche ins Haus flattert, dürfte wohl diese sein: Muss ich das bezahlen? Die Antwort laute „ja“, sagt Dekan Jörg Sichelstiel und erklärt das mit dem verminderten Kirchensteuersatz in Bayern und Baden-Württemberg. Dieser betrage „statt neun nur acht Prozent“ der Lohn- und Einkommenssteuer. Das Kirchgeld sei dann Teil zwei der Kirchensteuer. Das Besondere ist nach den Worten von Pfarrer Götz-Uwe Geisler, Chef des Evangelischen Bildungswerks in Fürth, dass das Kirchgeld in der Stadt bleibt und hier etwa für energetische Sanierungen, Bildung und Jugendarbeit oder zur Unterstützung sozialer Hilfsprojekte wie der „Fürther Tafel“ verwendet wird.

Laut Sonja Merz, Fundraiserin im Dekanat, haben 2010 nur 12,7 Prozent der 35000 Kirchgeldpflichtigen gezahlt. Dabei kamen 113500 Euro zusammen. Es könnte mehr sein. Aber, so Merz: „Uns geht viel Geld verloren, weil die Leute die Kirchgeldzahlung nicht ernst nehmen.“

Das mag daran liegen, dass es sich um eine Zahlungspflicht handelt, die die Kirche nicht auf dem Rechtsweg durchsetzt. Merz: „Wir wollen unsere Mitglieder nicht verklagen, wir wollen sie ja halten — zumal es in manchen Fällen nur um einige Euro geht.“

Der Kirchgeldbrief, der nun in den Postkästen landet, appelliert daher an den Gemeinsinn der Adressaten, enthält einen Überweisungsvordruck und eine Einkunftstabelle, nach der sich die Angeschriebenen selbst einstufen sollen. Zu zahlen sind demnach Beträge zwischen fünf Euro (bei einem Einkommen von 8004 bis 10000 Euro pro Jahr) und 100 Euro (ab 70000 Euro Jahreseinkommen).

Bei der Telefonaktion am Dienstag, 10. Mai, beantworten Dekan Sichelstiel, der Leiter des Kirchensteueramts Nürnberg, Michael Scheuerer, und Fürther Pfarrer(innen) von 17.30 bis 20 Uhr unter der Rufnummer (0911) 740540 Fragen zum Kirchgeld.

 

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