Fall von Volksverhetzung am «Frankentag»?

1.7.2009, 00:00 Uhr

Fischer, einst Kreisvorsitzender und bei den Kommunalwahlen 2008 Spitzenkandidat der NPD in Fürth, nach Richtungsstreitigkeiten aber mittlerweile aus der rechtsextremen Partei ausgetreten, war im vergangenen Jahr mitverantwortlich für die Organisation des «Frankentags» in Weißenohe. Wie auch in Gräfenberg versuchten Gegendemonstranten, es den Neonazis so ungemütlich wie möglich zu machen. An einer Kirche hinter der Bühne hatten sie gut sichtbar zwei Transparente aufgehängt. Darauf waren der Schriftzug «Nie wieder!» und Bilder abgemagerter KZ-Häftlinge und verhungerter Gefangener zu sehen.

Fischer selbst trat bei der Veranstaltung als Moderator auf, die Polizei filmte die komplette Veranstaltung. In einer von Fischers Ansprachen heißt es: «. . . die Gestalten hinter uns und die Weight-Watcher-Werbung, ihr wisst schon was ich meine.»

Die Weight Watchers (zu deutsch: Gewichtswächter) bieten Programme, Tipps und Unterstützung zum Abnehmen an. Vor dem Hintergrund mit den Bildern der halbverhungerten NS-Opfer stellt der Ausspruch deshalb für die Staatsanwaltschaft einen klaren Fall von Volksverhetzung dar.

Andere Variante

Fischer behauptete in der Verhandlung, sich gar nicht auf die Plakate bezogen zu haben. Vielmehr hätten aus Fenstern neben den Plakaten einige Gegendemonstranten die Teilnehmer der Neonazi-Veranstaltung gefilmt und fotografiert. Da diese Bilder für Steckbriefe benutzt würden, anhand derer die radikale Antifa Straftaten verübe, wollte er dies unterbinden.

Die Polizei habe jedoch zunächst nicht auf seine Aufforderung reagiert, deswegen habe er sein Anliegen öffentlich angesprochen, um den Druck auf die Beamten zu erhöhen. Mit «Weight-Watcher-Werbung» habe er einen ganz bestimmten Aktivisten gemeint, der durch seine schlanke Figur auffalle - es sei so etwas wie ein Spitzname.

Zwei der Zeugen, die Fischers Anwalt geladen hatte, bestätigten die Version des ehemaligen NPD-Bezirksvorsitzenden. Einer nannte den Linksaktivisten sogar mit Namen, bevor er überhaupt nach dem Mann gefragt wurde. Der Verdacht einer Absprache stand im Raum. Ein Missverständnis kam für die Staatsanwaltschaft indes nicht in Frage. Die Wortwahl Fischers sei eindeutig gewesen. Weil der 31-jährige Maler und Lackierer unter doppelter Bewährung steht, forderte sie drei Monate Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch.

Richter Norbert Spintler vertagte daraufhin die Verhandlung auf den nächsten Montag; dann wird er sein Urteil fällen. STEFAN BERGAUER