Fürth: Anwohner der Kneipenmeile unterliegen der Stadt

26.5.2013, 13:00 Uhr
Fürth: Anwohner der Kneipenmeile unterliegen der Stadt

© Winckler

Fall Nummer eins: Ein Anwohner der Gustavstraße hatte bei der Regierung von Mittelfranken moniert, dass Oberbürgermeister Thomas Jung an einem Samstag Anfang März zusammen mit Fans der SpVgg Greuther Fürth gefeiert und sich damit selbst an einer Ruhestörung beteiligt habe. Um die Mittagszeit hatten die Anhänger zu einem „Dankeschön-Event“ für den kurz zuvor entlassenen Trainer Mike Büskens vor und in eine Gaststätte eingeladen. Der Rathauschef sollte dabei an der Aufzeichnung einer Video-Botschaft für Büskens mitwirken. Nach seinen eigenen Angaben hat er sich vor dem Lokal „nur etwa drei Minuten aufgehalten“.

Der aufgebrachte Anwohner beklagte sich bei der Regierung zudem: Der OB habe in einem Fernsehbeitrag geäußert, dass die Anwohner trotz ihrer Lärmbeschwerden von der Kommune keine Zugeständnisse mehr zu erwarten hätten.

Nach Auskunft der Stadt wies die Regierung in Ansbach, die als Rechtsaufsicht der Kommunen fungiert, die Beschwerden zurück: Dass der Oberbürgermeister „mit Fußballfans und anderen Bürgern feiert, kann man ihm nicht vorwerfen“, heißt es in deren Stellungnahme. Die TV-Erklärung wiederum entspreche der Beschlusslage des Fürther Stadtrats, der mehrfach eben jene unnachgiebige Position untermauert hatte. „Daran“, befindet die Regierung, „ist auch der Oberbürgermeister gebunden.“

Erfolglos blieb eine Anzeige eines Anwohners gegen Unbekannt „wegen Körperverletzung durch Unterlassung“. Er hatte argumentiert, „durch die andauernde Lärmbeeinträchtigung in der Gustavstraße bereits erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten“ zu haben. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte ihr Ermittlungsverfahren jedoch ein, denn als Täter komme „allenfalls die Stadt Fürth“ in Frage. Diese jedoch habe „seit Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Lärmproblematik im Bereich der Innenstadt/Gustavstraße einzudämmen“. Die Staatsanwaltschaft weist unter anderem auf die Ausdehnung der Sperrzeiten, auf Emissionsmessungen und die „Runden Tische“ mit Anwohnern und Wirten hin. „Ein strafrechtlich relevantes Untätigbleiben ist von daher nicht zu erkennen“, heißt es in der Verfügung.

Rücksicht genommen

Ebenfalls abgewiesen wurde mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach unlängst der Antrag eines unmittelbaren Nachbarn auf Stopp einer städtischen Baugenehmigung für die Gaststätte „Kaffeebohne“. Dabei geht um geringfügige Erweiterungen der Küche, des Gastraums um 5,1 Quadratmeter sowie um neue Damentoiletten. Dies, so der Nachbar, diene allein dem Zweck, die Gästefrequenz zu erhöhen. Das Gericht sah das anders und lehnte den Antrag ab – auch mit Hinweis darauf, dass die noch anhängige Klage gegen die Baugenehmigung „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“ habe. Die Stadt Fürth habe rechtmäßig gehandelt und „das Gebot der Rücksichtnahme“ beachtet; die Interessen des Nachbars würden nicht unzumutbar beeinträchtigt.

Es sei ihm wichtig, sagte Fürths Oberbürgermeister auf FN-Nachfrage, „dass auch mal Gerichte, Behörden und Staatsanwaltschaft das Handeln der Stadt für rechtmäßig halten“. Dennoch dürfe man „diese Nebenschauplätze“ im Hinblick auf den weit wichtigeren Gerichtstermin, der am 10. Juni ansteht, „nicht überbewerten“: Dann wird aufgrund einer Anwohnerklage vor dem Verwaltungsgericht die generelle Frage verhandelt, ob die Lärmbelastung in Fürths Kneipenmeile durch Gastronomie und Feste zumutbar ist oder nicht.

 

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