Fürth gegen die Bahn: Showdown vor Gericht

23.10.2017, 14:43 Uhr
Käme der Schwenk, würde das das Aus für den Bahnhof "Vach" in Stadeln bedeuten.

Käme der Schwenk, würde das das Aus für den Bahnhof "Vach" in Stadeln bedeuten.

"Nein zum Verschwenk", lautete die FN-Schlagzeile. Fürths Stadträte hatten soeben im Bauausschuss den Plänen der Deutschen Bahn (DB) eine Absage erteilt, neue S-Bahn-Gleise durch das Knoblauchsland zu legen. Diese seien "verkehrstechnischer Unsinn", hieß es in dem Zeitungsartikel. Veröffentlicht wurde er: am 16. Juli 1993.

Bis heute hat sich im Grunde nichts geändert: Das Fürther Rathaus wehrt sich weiterhin mit Zähnen und Klauen gegen das DB-Vorhaben. Nicht dass die Stadt etwas gegen den S-Bahn-Ausbau hätte, im Gegenteil. Aber die neuen Gleise sollen doch bitteschön entlang der Bestandstrasse zwischen Stadeln und Erlangen verlaufen. Das komme erheblich günstiger, sei wegen des geringeren Flächenverbrauchs ökologisch unbedenklicher, erlaube einen besseren Lärmschutz und führe obendrein zu kürzeren Fahrzeiten. Der Bahnhof "Vach" in Stadeln (auf unserem Foto) würde nicht wegfallen, sondern ein bisschen weiter südlich neu gebaut und gut an das Busnetz angeschlossen.

Dass der Schwenk überhaupt ein Thema wurde, liegt an einem Projekt, das längst keines mehr ist: In den 90er Jahren dachten die drei Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen an einen gemeinsamen Gewerbepark im Knoblauchsland. Die S-Bahn sollte ihn erschließen, was in Fürth schon damals auf Kritik stieß.

Spätestens aber, als das Konzept Gewerbepark 1998 endgültig zu den Akten gelegt wurde, sahen nur noch wenige einen Sinn darin, die Gleise durchs Knoblauchsland und zu einer neuen Station namens "Schmalau" zu führen. Die Bahn beharrte trotzdem weiter vehement auf dieser Variante.

Ihre Gutachten bescheinigten dem Schwenk einen Kosten-Nutzen-Faktor von 1,18, während die Bestandstrasse nicht mal die nötigen 1,0 erreiche, um Fördermittel des Bundes zu erhalten. Weil die Berechnungen laut Stadt etliche Ungereimtheiten aufwiesen und die Bahn Akteneinsicht verweigerte, stritten beide Parteien vor Gericht. Nach sechs Jahren zog das Bundesverwaltungsgericht im Februar dieses Jahres einen Schlussstrich unter das Verfahren und verdonnerte die Bahn dazu, Unterlagen mit Umweltinformationen herauszugeben – ein weiterer Etappensieg für das Fürther Rathaus.

Im weitaus wichtigeren Hauptverfahren hatte es schon im Oktober 2014 einen großen Erfolg erzielt: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab einem Eilantrag der Stadt Fürth, des Bundes Naturschutz und etlicher Fürther Grundstückseigentümer statt – und stoppte das Großprojekt: Bis über die massiven Fürther Einwände gegen den Schwenk vor Gericht entschieden wird, durfte die Bahn die Vorbereitungen und den Bau nicht weiter vorantreiben.

Drei Verhandlungstage

Im Fürther Rathaus herrschte Genugtuung, man betrachtete das Leipziger Votum als Weichenstellung. Allerdings hielt das Gericht in seiner Begründung unmissverständlich fest: "Die Entscheidung besagt nichts über die Erfolgsaussichten im Klageverfahren. Der Ausgang der Rechtsstreitigkeiten in der Hauptsache ist offen."

Ab Mittwoch kommt es nun in Leipzig zum Showdown: Darf die Bahn den Schwenk bauen oder nicht? Das Bundesverwaltungsgericht hat drei Verhandlungstage angesetzt. Die Stadt reist zum Prozess mit zwei Verwaltungsangestellten, externen Gutachtern und mehreren Rechtsanwälten. Am ersten Tag will außerdem Oberbürgermeister Thomas Jung Präsenz zeigen. Er sei nach Uwe Lichtenberg und Wilhelm Wenning schon der dritte Fürther Rathauschef, der sich gegen den in ihren Augen "unsinnigen Schwenk" stellt. Die Chancen stehen gut, dass das Tauziehen in seiner Amtszeit ein Ende findet – mit welchem Ausgang auch immer.

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