Fürth: Geteiltes Echo zur Mietpreisbremse - Kritik von WBG

17.7.2015, 06:00 Uhr
Fürth: Geteiltes Echo zur Mietpreisbremse - Kritik von WBG

© Foto: Anestis Aslanidis

Zwar ist das Problem hoher Mieten in Fürth weit weniger ausgeprägt als in anderen bayerischen Großstädten, doch die schon lange geforderte Mietpreisbremse kommt Oberbürgermeister Thomas Jung sehr zupass. Denn gerade die hohen Neubaumieten von über acht Euro pro Quadratmeter würden einkommensschwache Bevölkerungsgruppen schon gewaltig unter Druck bringen.

Jung rechnet nun insbesondere damit, dass die Stadt als Wohnort für Studenten noch attraktiver wird. Dies auch im Hinblick auf die gute Verkehrsanbindung der neuen Wissenschaftsmeile zwischen Fürths Uferstadt und dem Nürnberger AEG-Areal. Für weitere Entspannung auf dem örtlichen Wohnungsmarkt werden nach Jungs Einschätzung die 500 derzeit im Bau befindlichen Mietwohnungen sorgen.

Untauglich zur Problemlösung

Für untauglich zur Problemlösung stuft der kaufmännische Leiter der WBG, Timo Schäfer, die Mietpreisbremse ein. Das werde den Zuzug in sogenannte „Schwarmstädte“ wie Fürth weiter erhöhen und strukturarme Regionen noch stärker veröden lassen.

Vor allem in guten Wohnlagen sieht er Schwierigkeiten für sein Unternehmen voraus. Weil die WBG es aber nicht versäumt habe, die Mieten moderat anzupassen, sei sie noch relativ gut gesattelt.

Mit einer Durchschnittsmiete von 5,02 Euro, liege die WBG zudem deutlich unter dem für die Preisbremse in Fürth geltenden Richtwert von 5,85 Euro. Doch die Mietpreisbremse hebelt nach Ansicht von Schäfer die Preisentwicklung durch Angebot und Nachfrage als Teil der sozialen Marktwirtschaft aus. Und das werde auf Dauer nur neue Probleme bereiten.

Den Richtwert für die ortsübliche Miete finden Interessierte im sogenannten Mietspiegel, den sie für drei Euro bei der Bürgerinformation im Fürther Rathaus, Königstraße 86, bekommen.

Online ist er nicht verfügbar. Ausschlaggebend für die Berechnung sind die Größe der Wohnung, ihr Baujahr, Ausstattung, Lage und Zustand. Die Mietpreisbremse bewirkt, dass der Mietzins bei Neuverträgen nur maximal zehn Prozent über dem Richtwert liegen darf.

Günstige Wohnungen sind schwierig zu finden

Bei höheren Mieten kann ein Mieter den Vermieter zu entsprechenden Abstrichen veranlassen, indem er die überhöhte Miete rügt. Dies ist auch noch nach Abschluss des Mietvertrages möglich.

Rechtsanwältin Daniela Meindl, die die Mitglieder des Fürther Mietervereins berät, hofft, dass die Mietpreisbremse in Fürth ebenso einschlägt wie in Berlin, wo die Angebotsmieten seit Juni um 3,1 Prozent gesunken seien.

Gerade im Niedrigpreissegment sei es in Fürth schwierig, eine Wohnung zu finden. Gegen das Erhöhen von Bestandsmieten könne die Preisbremse wenig ausrichten. Hier gilt die sogenannte Kappungsgrenze, derzufolge Mieten im Stadtgebiet Fürth in drei Jahren maximal um 15 Prozent steigen dürfen.

Keine Bremse in Zirndorf

Daniela Meindl hofft auf eine moderate Entwicklung. Erstaunlich wenig Reaktionen habe das seit Juni geltende „Bestellerprinzip“ für Maklerhonorare ausgelöst.

Die Juristin vermutet, dass Vermieter das bisher Mietern aufgebürdete Honorar auf die Miete draufschlagen und so die Regelung unterlaufen. Nicht unter den 144 bayerischen Kommunen, in denen nun die Mietpreisbremse gezogen werden kann, ist Zirndorf.

Dabei hatte sich Bürgermeister Thomas Zwingel mit Nachdruck dafür ausgesprochen. Denn die Gemeinde im Speckgürtel des Ballungsraumes sei vom Zuzugsdruck nicht weniger betroffen als die Stadt. Zwingel ist jedoch weit davon entfernt, zu resignieren. „Ich bleibe dran“, verspricht er.

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