Fürther Fall um getöteten Sascha L. wird neu aufgerollt

11.8.2016, 17:23 Uhr
Fürther Fall um getöteten Sascha L. wird neu aufgerollt

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Für sieben Jahre schickte die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth im Oktober 2015 den 20-jährigen Heranwachsenden, der Sascha L. (28) erstochen hat, in Jugendhaft. Dessen Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein, nun hob der Bundesgerichtshof (BGH) den Richterspruch auf.

Der BGH beanstandet, dass sich die Strafzumessung nur am Tatunrecht orientiere und dem Erziehungsgedanken nicht die ihm zukommende Beachtung schenke. Im Klartext: Der Schuldspruch bleibt bestehen, doch das Verfahren wird demnächst die Jugendkammer II beschäftigen, vollständig muss die Beweisaufnahme jedoch nicht noch einmal über die Bühne gehen. Gut möglich, dass das Urteil gegen den 20-Jährigen milder ausfällt.

Mahnwache am Tatort

Zur Erinnerung: Der Täter (20) war Anfang Februar mit seinem Bruder und einem Kumpel auf dem Heimweg von einer Party, an der Jakobinenstraße geriet das Trio mit dem 28-Jährigen in Streit, er wurde erstochen. Der Täter und seine beiden Begleiter wurden noch in der Nacht im nahen Verteilergeschoss der U-Bahn festgenommen, am folgenden Abend kamen rund 100 Menschen zu einer Mahnwache am Tatort zusammen.

Die schreckliche Bluttat entsetzte die Fürther wie lange nichts mehr. Passanten legten am Tatort Blumen nieder, bis heute erinnert ein Holzkreuz an Sascha L. Trotzdem: Eine derartige Bluttat ist die Ausnahme. Die Zahl der Gewaltdelikte im öffentlichen Raum nimmt ab, auch die Jugendkriminalität ist seit Jahren rückläufig. Dass Menschen die U-Bahn als beängstigenden Ort wahrnehmen, ist ebenfalls unbegründet. Die Polizei verzeichnet dort nicht mehr Straftaten als anderswo.