Gelber Löwe ohne Kleeblattstub’n

18.4.2013, 13:00 Uhr
Gelber Löwe ohne Kleeblattstub’n

© Winckler

Wie berichtet, wollten Susanne Dresel und Peter Heßler ihre Wirtschaft ausbauen. Mit Genehmigung der Stadt richteten sie im ersten Stock des Hauses in der Gustavstraße mehrere neue Räume ein: eine Küche, ein Lager, einen Personal- und einen Nebenraum. Letzterer sollte die „Kleeblattstub’n“ heißen und Platz für Familienfeiern oder Vereinstreffen bieten bzw. sonntagmittags als zusätzliche Gaststube dienen.

Nachbar Marcel Schwalme, der vehement auf mehr Ruhe in Fürths Kneipenmeile pocht und der deswegen noch ein weiteres grundsätzliches Gerichtsverfahren in Gang gesetzt hat, wurde das zuviel. Er verklagte die Stadt, weil er eine Vergrößerung des Gastronomiebetriebs für nicht rechtens hielt. Und er bekam weitgehend Recht.

Schon Anfang Februar verfügten die Richter via Eilentscheid, dass der Gelbe Löwe im Obergeschoss vorerst keine Gäste bewirten dürfe. Ihr Argument: Der Gastronomiebetrieb würde durch den neuen, 33 Quadratmeter großen Raum mehr als nur geringfügig erweitert und das widerspreche dem Bebauungsplan für das Mischgebiet. Außerdem gaben die Richter zu bedenken, dass es keinen Spielraum mehr gibt, was das Ruhebedürfnis der Anwohner betrifft, dass sich durch den Ausbau eines Lokals aber die Zahl der Gäste erhöhe und ergo mehr Raucher vor der Tür stünden.

Die Löwen-Pächter hatten nach Dresels Worten bereits 200000 Euro investiert, um die Räume im ersten Stock zu renovieren und um die strengen brand- und lärmschutztechnischen Auflagen der Stadt zu erfüllen. Trotzdem gaben sie Ende Februar nach. Sie signalisierten der Stadt, dass sie auf die Kleeblattstub’n verzichten würden. Im Rathaus wurde die ursprüngliche Baugenehmigung daraufhin überarbeitet und abgespeckt. Nach der Neufassung darf es zwar die Küche, das Lager und den Personalraum geben, nicht aber den umstrittenen Gastraum.

Anwohner Schwalme hatte damit bereits sein Ziel erreicht. Im Hauptsacheverfahren erklärte er nun vor der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts, dass der Fall für ihn erledigt sei. Das Verfahren wurde daraufhin gestern eingestellt. Zwei Fünftel der Kosten bleiben an Schwalme hängen, der Rest an der Stadt.

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