Gesplittete Abwassergebühr kommt

1.10.2014, 13:00 Uhr
Gesplittete Abwassergebühr kommt

© Archivfoto: dpa

Viele Städte und Gemeinden haben diese zweigeteilte Abwassergebühr bereits eingeführt oder sind gerade dabei – jetzt auch die Stadt Langenzenn. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause legte der Stadtrat fest, nach welchen Kriterien sie ab Januar 2016 ermittelt werden soll. Bisher erfolgt die Berechnung der Abwasserkosten ausschließlich aufgrund des verbrauchten Frischwassers. Dass dieses in die Berechnung der Abwassergebühren einfließt, leuchtet ein, wie sieht es jedoch mit dem Nass aus, das durch Niederschläge in die Kanalisation gelangt und sie belastet?

Trifft Regen auf Gebäude, Pflaster oder Asphalt, kann das Wasser nicht versickern, sondern fließt in die Kanalisation und zu den Kläranlagen. Für deren Unterhalt erheben die Kommunen die Abwassergebühr. Bei einem Supermarkt mit großen, stark versiegelten Flächen durch Gebäude und Parkplatz gelangt viel mehr Niederschlagswasser in die Kanalisation, als etwa bei einem kleinen Einfamilienhaus. Das hat bisher jedoch keinerlei Auswirkung auf die Abwassergebühr. Der Trinkwasserverbrauch als bisher bestimmender Faktor ist dagegen bei einem Privathaus in der Regel wesentlich höher als bei einem Supermarkt.

Diese Ungerechtigkeit soll durch die gesplittete Abwassergebühr behoben werden. Sie wird zukünftig in einen Schmutz- und einen Niederschlagswasseranteil aufgeteilt. Letzterer errechnet sich aufgrund der Größe und der Bebauung der Grundstücke. Mit Hilfe der digitalen Flurkarte von Langenzenn, Luftbildern und Ortsbegehungen wurde ein digitales Flächenkataster erstellt, in dem genau erkennbar ist, welche Flächen bebaut und befestigt sind. Auf unbefestigten Flächen wie Wiesen oder Erde kann das Regenwasser versickern, sie werden nicht zur Berechnung herangezogen. Nur für Gebäude, überdachte Bereiche, gepflasterte und asphaltierte Flächen wird die Gebühr für Niederschlagswasser erhoben.

Regenwasser versickert aber auf einem mit offenen Fugen gepflasterten Platz wesentlich besser als auf einem asphaltierten. Deshalb hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. für jede Befestigungsart einen sogenannten mittleren Abflussbeiwert festgelegt. Hieraus wird dann für jedes Grundstück in Langenzenn die sogenannte abflusswirksame Fläche errechnet.

Um den Verwaltungsaufwand und die Kosten gering zu halten, wird die Gebühr für Niederschlagswasser in mehrere Stufen eingeteilt. Das heißt, dass nicht jedes Grundstück Quadratmeter genau abgerechnet, sondern einer bestimmten Flächengröße zugeordnet wird. Mitte 2015 bekommt jeder Eigentümer die für sein Grundstück ermittelte gebührenrelevante Fläche und eine Abschätzung über die zukünftige Abwassergebühr mitgeteilt. Wer der Meinung ist, dass sein Grundstück falsch eingestuft wurde und nachweisen kann, dass es mehr als 20 Prozent weniger abflusswirksame Fläche hat als veranschlagt, kommt in die nächstgünstigere Stufe.

Anders als in vielen anderen Gemeinden werden sich Regenrückhaltesysteme wie Garten- oder Brauchwasserzisternen nicht gebührenmindernd auswirken, wenn sie einen Notüberlauf in die Kanalisation haben. Dies begründete der Stadtrat damit, dass Zisternen in Langenzenn bereits bei deren Bau bezuschusst werden.

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