Grafflmarkt: Anwohner scheitern mit Eilantrag

27.6.2014, 13:00 Uhr
Kein vorgezogenes Ausschankende am Freitagabend: Grafflmarktbesucher können den Flohmarkt wie gehabt bis 1 Uhr im Freien ausklingen lassen.

© Hans-Joachim Winckler Kein vorgezogenes Ausschankende am Freitagabend: Grafflmarktbesucher können den Flohmarkt wie gehabt bis 1 Uhr im Freien ausklingen lassen.

Dies sei allerdings kein Freibrief, auch in Zukunft am langen Ausschank festhalten zu können, betont Hans-Peter Kürzdörfer, Leiter des Fürther Ordnungsamts, auf Nachfrage der Fürther Nachrichten. Das Gericht habe in seinem Schreiben deutlich gemacht, dass die Kurzfristigkeit - es geht ja um den Ausschank am Freitagabend - ausschlaggebend für die Entscheidung war. So unmittelbar vor dem Beginn des Grafflmarkts überwog für das Gericht das Interesse der Öffentlichkeit; den Besuchern, aber auch den Wirten, deren Vorbereitungen seit langem laufen, habe man den Einschnitt gewissermaßen in letzter Minute offenbar nicht zumuten wollen, sagt Kürzdörfer.

Seitens der Stadt sei man darüber sehr erleichtert, so der Ordnungsamtsleiter, der befürchtet hatte, dass es bei einem vorgezogenen Ausschankende um 23 Uhr zu Protesten in der Straße gekommen wäre. Aber man müsse davon ausgehen, dass das Gericht, sollte es zu einem weiteren Verfahren kommen, sich "die Sache noch einmal ganz genau ansehen" und möglicherweise anders entscheiden wird.

Wie berichtet hatten drei Anwohner am Mittwoch beim Verwaltungsgericht Ansbach beantragt, die Sondergenehmigung aufzuheben, mit der die Stadt einigen Wirten erlaubt, nach dem Grafflmarkt im Freien bis 1 Uhr auszuschenken. Sie forderten, dass die Bewirtung draußen wie üblich um 23 Uhr enden solle. Nach dem Grafflmarkt versammeln sich traditionell viele Menschen in der Gustavstraße zum geselligen Beisammensein - der Lärm ist aus Sicht der Anwohner "unzumutbar".

 

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