Grafflmarkt: Gericht weist Eilantrag auf frühes Ende ab

20.6.2018, 16:04 Uhr
Grafflmarkt: Gericht weist Eilantrag auf frühes Ende ab

© Winckler

Die Hausbesitzer wollten erreichen, dass einige Kneipen die Bewirtung im Freien beim Graffmarkt an diesem Freitag bereits um 22 Uhr beenden müssen. Das Rathaus hatte den Wirten wie 2017 erlaubt, Gäste innen und außen bis 24 Uhr zu bedienen.

Doch die damit verbundene Geräuschkulisse wollten die Kläger nicht hinnehmen. Sie argumentierten insbesondere, dass der zu erwartende Lärm mit voraussichtlichen "Beurteilungspegeln von 74 dB(A)" unzumutbar sei.

Damit gingen sie zum ersten Mal nach einer längeren Pause wieder gerichtlich gegen die Stadt vor. Sie erklären den Schritt damit, dass die Stadt keine Maßnahmen vorgesehen hat, um den Lärm beim Grafflmarkt zu reduzieren. Der Bierausschank erfolge einmal mehr direkt vor ihren Häusern. Zudem sind sie der Ansicht, dass die Stadt in der Gustavstraße generell weiter zu wenig Rücksicht auf die Anwohner nimmt.

Eine Rolle spielt auch, dass das Rathaus nächste Woche den Bebauungsplan für die Altstadt ändern will, der bisher eine Art besonderen Anwohnerschutz vorsah. Zum Unmut beigetragen hat ferner, dass die Stadt 2017 die Grafflmarktordnung änderte und die spätabendliche Bewirtung darin ausdrücklich zum Teil der Traditionsveranstaltung erklärte. Richter waren in der Vergangenheit der Argumentation der Anwohner gefolgt, die den Ausschank nicht als Bestandteil des Grafflmarkts sehen.

Allerdings: Mit ihren Eilanträgen zum Grafflmarkt blitzten sie jetzt vor der 4. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Stadt Fürth "zwischenzeitlich zahlreiche Maßnahmen zum Lärmschutz" umgesetzt habe. Das Rathaus habe den Veranstaltungskalender in der Gustavstraße ausgedünnt, Sperrzeiten unter der Woche auf 22 Uhr gelegt und überwache auch "die effektive Einhaltung der Regelungen".

Im Rathaus registriert man die Entscheidung mit Genugtuung. „Ich begrüße diesen Beschluss insbesondere deshalb sehr, weil das Verwaltungsgericht die Bemühungen der Stadt um eine Verbesserung der Lärmsituation ausdrücklich anerkennt“, sagt Rechts- und Ordnungsreferent Mathias Kreitinger. Den Grafflmarkt will die Stadtspitze in der derzeiten Form beibehalten - es sei die letzte verbliebene lärmintensive Veranstaltung in der Altstadt.

Ganz ausgestanden ist der Streit noch nicht: Die Antragsteller können gegen diesen Beschluss noch eine  Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.


82. Grafflmarkt: Die Regeln und Zeiten für den Verkauf


 

 

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