Gustavstraße: Fürth will Sonderregelung für Kneipenstraßen

18.2.2016, 06:00 Uhr
Gustavstraße: Fürth will Sonderregelung für Kneipenstraßen

© Foto: Hans-Joachim Winckler

Die große Mehrheit des Stadtrats ist sich einig, wie es nun, nach dem Urteil aus München, weitergehen soll. Ein entsprechender Antrag der SPD wurde mit nur zwei Gegenstimmen (Andrea Heilmaier, CSU, und Heidi Lau, Freie Wähler) abgesegnet.

Zum einen will man die Möglichkeiten nutzen, die der Verwaltungsgerichtshof gelassen hat: Während für die Richter unter der Woche um 22 Uhr auf den Freischankflächen in der Gustavstraße Schluss sein muss, sehen sie die Chance, die Sperrzeit (und damit die Nachtruhe der Anwohner) freitags, samstags und vor Feiertagen auf 23 Uhr hinauszuschieben. Diese Regelung – das Gericht fordert einen Stadtratsbeschluss – müsse sorgfältig vorbereitet werden, sagte Rechtsreferent Christoph Maier. Denn theoretisch könnten die Kläger dagegen wieder vorgehen.

Zum anderen soll die Verwaltung die geplante Änderung des alten Bebauungsplans 001, der einen besonderen Schutz der Anwohner vorsieht, „mit Nachdruck“ vorantreiben. Gegen beide Schritte sprach sich Freie-Wähler-Rätin Heidi Lau aus: Das Recht auf Nachtruhe sieht sie durch die 23-Uhr-Ausnahmeregelung gestört. Das Gericht habe die Stadt abgewatscht, meint Lau. Man hätte sich doch lieber mal vor dem Urteil mit den Klägern zusammensetzen sollen, sagte sie weiter – und erntete ungläubige Blicke. OB Thomas Jung erinnerte sie daran, dass er allein beim Mediationstermin im Dezember 2014 elf Stunden lang mit dem Kläger verhandelt und einen Kompromiss gefunden hatte – den die übrigen Kläger nach weiteren Terminen ablehnten. Auch die Richter des VGH hatten sich intensiv bemüht, doch noch eine Einigung herzustellen. Vergeblich.

Anders als Lau werten Jung, Maier und die meisten Stadträte die Entscheidung aus München als „Teilerfolg“. „Wir stehen besser da als vorher“, sagte der OB mit Blick auf das strengere Urteil aus Ansbach.

Als dritten Schritt beschloss der Stadtrat, den Landes- wie den Bundesgesetzgeber erneut aufzufordern, Grundlagen dafür zu schaffen, dass eine Außenbewirtung bis 23 Uhr in sogenannten Kneipenstraßen im Sommer durch die Kommunen erlaubt werden kann. Der VGH hatte im Urteil darauf hingewiesen, dass es im Freistaat bislang keine solche Regelung gibt. Bis auf Heilmaier unterstützte die CSU-Fraktion den SPD-Antrag. „Wir sind ja auch bemüht, Gäste nach Fürth zu holen“, sagte Fraktionschef Joachim Schmidt. Das Flair der Altstadt leide, wenn Gäste schon um 22 Uhr hereingebeten würden. Er könne die Haltung der Staatsregierung „in dieser Sache nicht nachvollziehen“.

Der Versuch der bayerischen SPD, für Freischankflächen eine Regelung entsprechend der Biergartenverordnung mit ihrer 23-Uhr-Sperrzeit zu erreichen, war 2014 im Landtag gescheitert. Nun will sie einen neuen Anlauf nehmen. Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen komme von der CSU immerhin kein „kategorisches Nein“ mehr: So zeige sich der tourismuspolitische Sprecher der Fraktion Klaus Stöttner (Rosenheim) gesprächsbereit. Auch der bayerische Hotel- und Gaststättenverband drängt auf eine großzügigere Regelung. Stöttner halte es demnach für „berechtigt, das Thema wieder anzugehen“.

Anders klingen Auskünfte, die einer der Kläger aus der Altstadt im Juli 2014 und im September 2015 aus dem bayerischen Wirtschaftsministerium erhalten hat. Im Schreiben vom vergangenen Herbst wird betont, man lehne die generelle Verlängerung der Öffnungszeiten ab, „da einer entsprechenden Landesregelung erhebliche lärmschutzrechtliche Bedenken entgegenstehen“. Der Betrieb der Außengastronomie könne Anwohner über Monate täglich beeinträchtigen. Und weiter: „Einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen wir auch weiterhin nicht. Das geltende Bundesrecht bietet geeignete Instrumentarien, um vor Ort einen vernünftigen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen.“ Zum konkreten Fall Gustavstraße könne man sich nicht äußern.

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